Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

786 XXIV. Urkunden, betreffend die Wiederherstellung 252 
XXIV. 
Urkunden, betreffend die Wiederherstellung der deutschen Kaiserwürde. 
a) Proklamation an das deutsche Volk vom 16. Januar 1871. 
(Ans dem preussischen Staatsanzeiger 1871. Nr. 19.) 
An das Deutsche Volk! 
Wir Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Preussen, 
nachdem die Deutschen Fürsten und freien Städte den einmüthigen Ruf an Uns 
gerichtet haben, mit Herstellung des Deutschen Reiches die seit mehr denn 60 
Jahren ruhende Deutsche Kaiserwürde zu erneuern und zu übernehmen, und 
nachdem in der Verfassung des Deutschen Bundes die entsprechenden Bestim- 
mungen vorgesehen sind, bekunden hiermit, dass Wir es als eine Pflicht gegen 
das gemeinsame Vaterland betrachtet haben, diesem Rufe der verbündeten 
Deutschen Fürsten und Städte Folge zu leisten und die Deutsche Kaiserwürde 
anzunehmen. Demgemäss werden Wir und Unsere Nachfolger an der Krone 
Preussen fortan den Kaiserlichen Titel in allen Unsern Beziehungen und Ange- 
legenheiten des Deutschen Reiches führen und hofien zu Gott, dass es der 
Deutschen Nation gegeben sein werde, unter dem Wahrzeichen ihrer alten Herr- 
lichkeit das Vaterland einer segensreichen Zukunft entgegen zu führen. Wir 
übernehmen die Kaiserliche Würde in dem Bewusstsein der Pflicht, in deutscher 
Treue die Rechte des Reiches und seiner Glieder zu schützen, den Frieden zu 
wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands, gestützt auf die geeinte Kraft seines 
Volkes, zu vertheidigen. Wir nehmen sie an in der Hoffnung, dass dem deutschen 
Volke vergönnt sein wird, den Lohn seiner heissen und opfermüthigen Kämpfe 
in dauerndem Frieden und innerhalb der Grenzen zu geniessen, welche dem Vater- 
lande die seit Jahrhunderten entbehrte Sicherung gegen erneute Angriffe Frank- 
reichs gewähren. Uns aber und Unsern Nachfolgern an der Kaiserkrone wolle 
Gott verleihen, allzeit Mehrer des Deutschen Reichs zu sein, nicht an kriegeri- 
schen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem 
Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung. 
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 18. Januar 1871. 
Wilhelm. 
b) Allerhöchster Erlass vom 18. Januar 1871. 
„Nachdem Ich durch Meine Proklamation an das Deutsche Volk vom heuti- 
gen Tage meinen Entschluss kundgegeben, die Deutsche Kaiserwürde für Mich 
und Meine Nachfolger an der Kronc Preussen anzunehmen, finde ich Mich be- 
wogen, Eurer königlichen Hoheit die dem neuen Verhältniss entsprechende
	        
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