Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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begeben, als welches Sie um so mehr Zuthun Verbunden, als Sie einschlüsslich des- 
jenigen, so Wier Ihnen Von Ihrer Hochsehl. Frau Mutter wegen, wie hiernächst 
folget, Zugewandt, in der That mehr bekommen, als unsere Frau Schwestern Zur 
ausstattung erhalten haben. 
Es werden auch des Herrn Vormundes Lbd. dafür Zusorgen belieben, dass 
unsere Princessinnen, so bald 
Leopold M. F. z. Anhalt. 
Sich gelegenheit findet, wo nicht in Fürstle doch in alte Reichs Gräfliche 
Häuser Vermählet, und Ihnen durch rechtsbeständige Ehe Pacta wegen ihres ein- 
gebrachten und sonsten prospiciret werde. 
Siebentens: Damit auch unsern Altesten Herm Sohn, und Künfftigen Lan- 
des Regenten die Vorstehender massen ausgemachte Drey und Zwantzig Tausendt 
Rthl. betragende Jährliche apanage und Subsistenz Gelder, bey denen bereits ha- 
benden Vielen Ausgaben um so weniger Zur Last fallen mögen; So haben Wier 
nicht nur albereits Ein Capital Von Ein Mahl Hundert Acht und Sechtzig Tau- 
sendt Zwey Hundert Rthl. an bahren Gelde und obligationen Zusammen gebracht, 
welches alles in eisernen Kasten auff der Rent-Cammer befindlich ist, und werden 
so lange unss Gott das Leben fristet, dafür sorgen, dass Zu obigen Capital annoch 
Jährlich Dreyssig Tausendt Rthl. Zugeleget und es damit Vermehret werde, son- 
dern wollen auch dass Von des Herrn Vormundes Lbd. alles so eingerichtet werden 
soll, dass wehrender minder Jährigkeit unseres Ältesten Herrn Sohnes und Künff- 
tigen Landes Regenten alle Jahr wenigstens 
Leopold M. F. z. Anhalt. 
Dreyssig Tausendt Rthl. ersPahret und dafür entweder Güther, in was für Lande 
solche Zubekommen, angekaufft, oder sicher ausgethan werden, und ist aus denen 
sub B. und C. bierbey liegenden Extracten Zuerschen, was Von unss Jährlich er- 
sPahret worden, und dass cs also gar wohl Thunlich dass alle Jahr wenigstens 
Dreyssig Tausendt Rthl. erübriget werden. Und wie dann auff diese Weise unser 
ErbPrintz und Künfftiger Landes Fürst bey erreichter Majorennitst ein Capital Von 
Wenigstens Vier Mahl Hundert und Dreyssig Tausendt Rthl. Zusammenbaben wird, 
mithin Von denen davon fallenden Zinsen, die Drey und Zwantzig Tausendt Rthl. 
apanage und Subsistenz Gelder meist bestritten werden Können; Also hat und wird 
auch unser Nachfolger in der Regierung dafür sorgen, dass solcher Fond Zu sei- 
nen eigenen besten conserviret, und nicht wieder distrahiret, und Von Abhanden 
gebracht werde. 
Achtens: Da auch dem Grossen Gott gefallen unserer in Leben inniglich 
geliebten Frau Gemahlin, der Weylandt Durchlauchtigsten Fürstin, Frauen Giese- 
Leopold M. F. z. Anhalt. 
len Agnesen gebohrner und Vermäblter Fürstin Zu Anhalt u.s.w. Lbd. Zu unsern 
besondern Leydwesen aus dieser Zeitlichkeit abzufordern, und Ihre Lbd. besage 
der angefügten Specification sub © Ein Mahl Hundert Acht und Achtzig Tausend 
Sechs Hundert und Zwey und Viertzig Rthl. nach und nach Zu unss gebracht; So 
wollen Wier, obgleich dieses alles besage derer Zwischen unss und unserer Hoch- 
sehl. Frau Gemahlin Lbd. errichteten Ehe Pacten unss eigenthümlich Verschrieben,
	        
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