Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Siebenjährigen Kriege ausgeschrieben und zur Zeit noch nicht zur Liquidation und 
Repartition gebracht worden, haben Feudal-Mandatarii nach Billigkeits- Grund- 
sätzen, diejenigen 11040 Thlr., welche gedachte Cammer vormals aus der Dohna 
Wedell’schen Contributions-Casse vorschussweise erhoben, desgleichen auf die übri- 
gen noch in der gedachten Casse vorhandenen baaren Vorräthe und ausstehenden 
Capital-Posten und Interessen, 20,000 Thlr. bey dem verglichenen Aversional- 
Quanto der 175,000 Thlr. mit in Anschlag gebracht; Man heget abseiten des Feudi 
auch in dieser Rücksicht das gewisse Vertrauen zu der bekannten Grossmuth der 
Kayserin von Russland, Majestät, dass wegen der noch übrig bleibenden Vor- 
schüsse, auf die gedachten Contributionen, das Land mit Ausschreibungen werde 
verschonet, und selbige vielmehr den: Lande allergnädigst werden erlassen werden. 
b. 
Schliesslich wird sowohl von Seiten des Feudi als Allodii allen weitern An- 
sprüchen an einander entsaget, und wollen beyderseits Committirte die Allerhöchste 
und Höchste Ratificationen dieses Vergleichs, wie auch den Beytritt der Durch- 
lauchtigsten Frau Nutzniesserin des Allodii zur demnächstigen Auswechselung bald- 
möglichst beyzubringen suchen. 
Zur Urkund dessen, ist vorangehender Vergleichs - Recess gleichlautend dop- 
pelt ausgefertiget und abseiten des Feudi von den Mitgliedern des Administra- 
tions -Collegii, unter desselben vorgedruckten Siegel, und Abseiten des Allodii von 
den substituirten und ernannten Allodial-Bevollmächtigten unter Beydruckung ihrer 
Pettschafte, eigenhändig unterschrieben worden. 
So geschehen, Zerbst den 22te* November 1795. 
Fürstl. Anhalt. Gcmeinschaftl. Landes- 
Administrations- Collegium. Abseiten des Allodiüi 
.S.) (L. 8.) 
Johann Reinhard Christian Bingel. Johann Heinrich Döring. 
Johann Ludwig Kuhn. . als substituirter Allodial-Bevollmäch- 
Friedrich Wilhelm August von Lattorff. tigter der Allerhöchsten Frau Allo- 
Johann Volrath Ludwig Salmuth. dial -Erbin. 
(L. S.) 
Sigmund Georg Philip Arnoldi, 
als Gevollmächtigter der Hohen Frau 
Allodial - Nutzniesserin. 
Als wollen Wir hiermit aus guten Vorbedacht und mit Unserem festen Willen 
obstehenden Vergleichs- Recess, und alle darin enthaltene Artikel aufs beste ge- 
nchmigen, bestätigen und ratificiren, und versprechen bey Unserem Kayserlichen 
Wort für Uns und Unsere Erben und Nachkommen, dass alles was durch gedach- 
ten Vergleich festgesetzet und abgeschlossen worden. von Uns auf immer als gül- 
tig unwiderruflich und rechtsbeständig angesehen und gehalten werden solle. 
Zu desto mehrerer Gewissheit haben Wir diese Unsere Kayserliche Ratifica-
	        
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