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Siebenjährigen Kriege ausgeschrieben und zur Zeit noch nicht zur Liquidation und
Repartition gebracht worden, haben Feudal-Mandatarii nach Billigkeits- Grund-
sätzen, diejenigen 11040 Thlr., welche gedachte Cammer vormals aus der Dohna
Wedell’schen Contributions-Casse vorschussweise erhoben, desgleichen auf die übri-
gen noch in der gedachten Casse vorhandenen baaren Vorräthe und ausstehenden
Capital-Posten und Interessen, 20,000 Thlr. bey dem verglichenen Aversional-
Quanto der 175,000 Thlr. mit in Anschlag gebracht; Man heget abseiten des Feudi
auch in dieser Rücksicht das gewisse Vertrauen zu der bekannten Grossmuth der
Kayserin von Russland, Majestät, dass wegen der noch übrig bleibenden Vor-
schüsse, auf die gedachten Contributionen, das Land mit Ausschreibungen werde
verschonet, und selbige vielmehr den: Lande allergnädigst werden erlassen werden.
b.
Schliesslich wird sowohl von Seiten des Feudi als Allodii allen weitern An-
sprüchen an einander entsaget, und wollen beyderseits Committirte die Allerhöchste
und Höchste Ratificationen dieses Vergleichs, wie auch den Beytritt der Durch-
lauchtigsten Frau Nutzniesserin des Allodii zur demnächstigen Auswechselung bald-
möglichst beyzubringen suchen.
Zur Urkund dessen, ist vorangehender Vergleichs - Recess gleichlautend dop-
pelt ausgefertiget und abseiten des Feudi von den Mitgliedern des Administra-
tions -Collegii, unter desselben vorgedruckten Siegel, und Abseiten des Allodii von
den substituirten und ernannten Allodial-Bevollmächtigten unter Beydruckung ihrer
Pettschafte, eigenhändig unterschrieben worden.
So geschehen, Zerbst den 22te* November 1795.
Fürstl. Anhalt. Gcmeinschaftl. Landes-
Administrations- Collegium. Abseiten des Allodiüi
.S.) (L. 8.)
Johann Reinhard Christian Bingel. Johann Heinrich Döring.
Johann Ludwig Kuhn. . als substituirter Allodial-Bevollmäch-
Friedrich Wilhelm August von Lattorff. tigter der Allerhöchsten Frau Allo-
Johann Volrath Ludwig Salmuth. dial -Erbin.
(L. S.)
Sigmund Georg Philip Arnoldi,
als Gevollmächtigter der Hohen Frau
Allodial - Nutzniesserin.
Als wollen Wir hiermit aus guten Vorbedacht und mit Unserem festen Willen
obstehenden Vergleichs- Recess, und alle darin enthaltene Artikel aufs beste ge-
nchmigen, bestätigen und ratificiren, und versprechen bey Unserem Kayserlichen
Wort für Uns und Unsere Erben und Nachkommen, dass alles was durch gedach-
ten Vergleich festgesetzet und abgeschlossen worden. von Uns auf immer als gül-
tig unwiderruflich und rechtsbeständig angesehen und gehalten werden solle.
Zu desto mehrerer Gewissheit haben Wir diese Unsere Kayserliche Ratifica-