Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

Inhalt. 
Die anhaltischen Hausgesetze. 
Seite 
Einleitung . . . 3 
1. Brüderlicher Erbtheilungs-Vertrag zwischen Herrn Johann Georgen, Christien, 
Augusten, Rudolph und Kudris: allerseite Fürsten zu Anhalt, vom 30. 
Junii 1603. . . . . . . . . . . 3 
ll. Reiterirter Erb-Vertrag und Anticipirende Theilung derer Färstl. Herrn Bräder 
zu Anhalt, benebst der Notul des Eydes, so die Untertbanen bei der Erb- 
huldigung thun sollen, vom 18. May 1606. . . . . . 32 
III. Erbeinigung zwischen denen gesambten Fürsten zu Anhalt, sowohl das Seniorat 
als anders betreflend, vom 15. April 1635. . . . . 35 
IV. Allgemeines Pactum successorium vom 22. Juni 1665, besonders darüber, wie 
nach Abgang einer fürstlichen Hauptlinie die übrigen succediren sollen, 
nebst kais. Bestätigung vom 23. September 1666. . oo. . 43 
V. Fürstlicher Seniorate-Recess d. d. Cöthen, 23. April 1669. . . . 4 
VI. Recess zwischen Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg und denen 
sämbtlichen Regierenden Fürsten zu Anhalt, wegen der unter dem Hertzog- 
tham Magdeburg gelegenen Anhsltischen Lehen-Stücken, und was deme 
mehr anhängig, d. d. 7. Januar 1681. . . 2000 0.20...68 
VII. Testement des Fürsten Leopold zu Anhalt-Dessau vom 29. März 1747. . 65 
VIII. Testament des Fürsten Leopold Max zu Anhalt-Dessau, d. d. 4. Mai 1751. 86
	        
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