126
richtig abliefern lassen; Dagegen dann Wir, der Fürst Leopold Friedrich Franz
und Wir, der Fürst August Christian Friedrich, auf erhaltenes specielles Verzeich-
niss Sr. Liebden billige Vergüthung thun, und sowohl vom Holtze, nach den der
Forst-Taxe zum Grunde liegenden Holtzpreisen, als dem Fuhrlohn (wenn schon
das Holtz durch Hofefuhren angefahren worden wäre,) zwei Dritteile erstatten
wollen.
20.
we ER Nicht weniger haben Wir wegen Pensionirung der Fürstlichen
"Dieuerschar. Dienerschaft, sowohl mit Unserer freundlich geliebten Frau Muhme,
der verwittweten Fürstin Liebden als auch unter Uns, das Nöthige
festgesetzt. Dabei soll es denn verbleiben, und wollen Wir Jeder den dritten Theil
zu dem, was Wir hiernach übernommen, und sonst unter Uns festgesetzt haben,
vierteljährig richtig auszahlen lassen.
2].
Keen der Da Wir auch aus bewegenden Ursachen beschlossen haben,
gen des Gymnasll Unser bisheriges gemeinschaftliches Gymnasium zu Zerbst, auf
zu Zerbst. nächstkommende Ostern gänzlich aufzuheben, und die demselben
beigelegt gewesene Capitalien, Grundstücke und Mobilien, dem Landesherrn der
Stadt und des Amts Zerbst zur Verbesserung der Schulen in der Stadt Zerbst zu
überlassen, die Beiträge aus Unsern Fürstlichen Aemtern und Kirchen aber gänz-
lich einzuziehen; So soll alle fernere Gemeinschaft dieses Gymnasii halber unter
Uns aufhören, und was deshalb in den ältern Verträgen versehen ist, hierdurch
gänzlich aufgehoben und die Disposition über die zum Gymnasio gehörigen Capi-
talien, Grundstücke und Mobilien, und deren Verwendung zur Verbesserung der
Schulen, Uns, dem Fürsten Leopold Friedrich Franz ganz allein überlassen seyn;
jedoch wollen Wir, statt der Beiträge aus Unsern Fürstlichen Ämtern und Kirchen,
annoch alljährlich so viel, als neben den Einkünften von den Capitalien und Grund-
stücken zu den von Uns für die Professoren gnädigst bestimmten Pensionen erfor-
derlich ist, auf vorgängige Nachricht und Berechnung zu gleichen Theilen beitra-
gen lassen.
22.
Arlecmeiner Vor- Ausserdem was Wir vorstehendermassen zur würklichen Lan-
Allodial-Autlven des Theilung gebracht haben, bleibt noch übrig, dass Wir Uns an-
uni pasir-Capl- noch wegen verschiedener gemeinschaftlicher Allodial-Activen und
und Vorräthe. Passiven, ferner wegen der Reste der Dohna-Wedelschen Contribu-
tions-Casse, und der mit dem letzten December 1797. bleibenden
Retardaten, ingleichen der Vorräthe auf den Magazinen, Ziegeleyen, Schneidemüh-
len und dergleichen, auseinandersetzen. Da indessen vor dem Abschluss der letz-
tern Jahres-Rechnungen eine vollständige Berechnung und Auseinandersetzung dar-
über nicht möglich gewesen ist; So bleibt solches bis dahin ausgesetzt. Wie sich
jedoch hierbei von selbst verstehet, dass Jedem von Uns der dritte Theil, so wohl