Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

—anı. 
AU. 
Testament des Erbprinzen Friedrich vom 19. Decbr. 1812, nebst väler- 
licher Bestätigung vom 19. Juli 1814. 
(Ungedruckt. Aus dem herzogl. Staatsarchiv.) 
In Erwägung der Vergänglichkeit und ungewissen Dauer des menschlichen 
Lebens überhaupt, und besonders bei den wiederholten heftigen Krankheits - Zufäl- 
len, die mich gegenwärtig betroffen haben, habe ich es für nöthig und angemessen 
erachtet, bei noch völlig gesunden Verstandes- und Gemüths-Kräften meinen letz- 
ten Willen zu errichten. Ich verordne daher in dieser Absicht nachstehendes, und 
bitte meines Herrn Vaters Gnaden unterthänig, im Fall ich noch als Erbprinz ver- 
sterben sollte, diese Verordnungen gnädig zu genehmigen und zu konfirmiren, keine 
dawider laufende Handlungen zu gestatten, sondern dieselben vielmehr überall zur 
Ausführung bringen zu lassen. 
1. 
Will ich, dass nach meinem Absterben mein Leichnam ohne alles Gepränge 
und ganz in der Stille auf dem hiesigen BegräbnissPlatze in ein gewöhnliches Grab 
in der Reihe der übrigen Gräber gelegt und daselbst beerdiget werde. Jedoch soll 
dieses Grab nur halb so tief, als andere gewöhnliche Gräber gemacht werden. Es 
soll auch bei meineın Grabe kein Denkstein, Monument oder irgend eine Inschrift 
gesetzt werden; welches ich hierdurch ausdrücklich untersage und verbiethe. 
2. 
Setze ich hiernächst meine noch lebenden sechs Kinder, nemlich: 
Amalie Auguste, 
Leopold Friedrich, 
George Bernhard, 
Luise Friederike, 
Friedrich August und 
Wilhelm Woldemar, 
(L. S.) Friedrich Erbprinz zu Anhalt. 
allerseits zu meinen wahren und alleinigen Erben meines sämtlichen Vermögens, 
nichts davon ausgenommen, titulo institutionis honorabili ein, dergestalt, dass ein 
jedes Dasjenige davon, wie ich solches hiernächst weiter anordnen werde, erhal- 
ten soll. 
Ich will und verordne demnach, dass es 
3. 
auch ferner und in Zukunft bei der in Gemässheit des Testaments meines hoch- 
seligen Herın Ur-Grossvaters Gnaden, in unserem Hause eingeführten Primogenitur-
	        
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