150
Fürstenhäuser war damals kaum in einigen schwachen Ansätzen vorhanden; an
dem Mangel einer solchen durchgebildeten Hausverfassung gingen viele Fürsten-
und Grafenhäuser der damaligen Zeit vorzugsweise zu Grunde. Dafür bieten die
Herzöge von Teck ein trauriges Beispiel, deren Geschichte und Untergang wir hier
nur kurz erwähnen wollen.
Stammvater dieser abgezweigten Nebenlinie ist Adelbert'), Sohn Kon-
rads; er war auf den Besitz seiner Familie in den alpischen und neckargaui-
schen Bezirken der Burg Teck abgetheilt worden, legte, wie es damals üblich war,
den Titel und Namen eines Herzogs von Zühringen ab und nannte sich nach seiner
Hauptburg „Herzog von Teck“. Ein Herzogthum Teck gab es nicht, aber
Adelbert und seine Nachfolger nannten sich Herzöge, weil sie herzoglichen Geblü-
tes waren.
Während in der Hauptlinie der Zähringer. welche das Itektorat von Burgund
bekleidete, der Vorzug des Erstgebornen vorwaltete, fand in der teckschen Neben-
linie, wo kein zu Grunde liegendes Reichsamt eine bindende und zusammenhaltende
Kraft ausübte, ein ausgedelntes privatrechtliches Theilungssystem statt. Die Ge-
biete der einzelnen Theilhaber wurden durch die wiederholten 'Theilungen so klein,
dass sie dem Besitzer nicht mıchr den nöthigen Unterhalt gewährten. Daher ınuss-
ten die Fürsten dieser Linie ihre Länder verpfänden und schliesslich verkaufen;
schon 1303 veräusserten sie die Hälfte ihres Stammsitzes Teck an Oesterreich,
1381 die andere Hälfte an Würtemberg; den Rest ihrer Besitzungen erwarb Wür-
temberg, und im Jahre 1439 crlosch die ganze tief heruntergekommene Linie mit
Ludwig, Patriarchen von Aquileja.
Alle diese Veräusserungen des Stammgutes an fremde Geschlechter fanden
keinen Widerspruch von Seiten der markgräflichen Linie zu Baden. welche doch
auch mit den Herzögen von Zähringen und Teck in Berthold I. dem Bärtigen einen
gemeinsamen Stammvater hatte. \Wie bereits erwähnt, waren damals die Grund-
lagen einer fürstlichen Hausverfassuug noch nicht vorhanden, lebte das agmatische
Band zwischen entfernten und abgetheilten Linien nur selten im Bewusstsein fort.
So konnten sowohl die Stammgüter der herzoglich zähringischen Hauptlinie 1218,
als auch die Hausbesitzungen der Nebenlinie von Teck an Cognaten oder ganz
fremde Häuser gelangen und so der noch blühenden markgräflichen Linie verloren
gehen, ohne dass diese auch nur einen Anspruch darauf erhob.
ll. Die Markgrafen von Baden bis zur Theilang in die hochbergische und badische Linie.
Diese jüngere Linie des Hauses Zährinzen wurde, in der zweiten Hälfte des
ll. Jahrhunderts, auf die Markgrafenwürde und besondere Gebiete im Ufgau und
1) Schöpflin I. p.199: „Secunda distraclione Adelbertus, Bertholdi IV. frater, terras illas
Teccenses, ut peculiarem dynasliam, sortitus est, quae deinceps conguetudine et usu formulam in-
duerunt ducatus, quod Adelbertus ejusque successores Teccenses, ducali sanguine nati, nomine
ducum insignirentur.“ Auch bezeichnet er Teck richlig als ein „antiquum Zaringicae domug allo-
dium, a ducalis dignitatis dynastis possessum, nunquam verus ducatus‘ p. 205,