Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Kraichgau abgetheilt, erhielt aber auch die hochbergischen Besitzungen im Breis- 
gau, während die Landgrafschaft im Breisgau nebst den meisten Hausbesitzungen 
der ältern herzoglichen Linie Bertholds verblieb. 
Stifter dieser markgräflichen Linie wurde Hermann I., der zweite Sohn 
Bertholds I., welcher jedoch schon vor seinem Vater im Jahre 1074 starb. Er 
führte den Titel eines Markgrafen, nicht weil er eine Markgrafschaft besass, son- 
dern weil sein Vater einst Markgraf von Verona gewesen war und der erstgeborne 
Sohn den Herzogstitel angenommen hatte. Da Hermann I. vor seinem Vater starb, 
so kam nicht er selbst, sondern sein Sohn Hermann U. zuerst in den Besitz 
des abgetheilten Gebietes. Hermann U. (1074—1130) wird meistens einfach Mark- 
'graf, hier und da „von Lintburg oder Limburg“, im Jahre 1112 zum ersten Male 
„von Baden‘ genannt. Sein Sohn und Nachfolger, Hermann IIL, nannte sich 
abwechselnd „Markgraf von Baden“ und „Markgraf von Verona“, letzteres, um 
den Ursprung seiner markgräflichen Würde von dem Besitz der Mark Verona und 
die Ansprüche darauf in Erinnerung zu halten. Baden war eben so wenig eine 
Markgrafschaft, als Zähringen ein Herzogthum, sondern es wurde hier nur, nach 
einer allgemeinen Sitte des deutschen Fürstenstandes , eine kraft Geblütsrechts zu- 
stehende Würde mit einem Stammgut nominell in Verbindung gesetzt. 
Markgraf Hermann IV., das einzige bekannte Kind Hermanns III., kommt 
zum ersten Male im Jahre 1152 vor. Nachdem er dem Vater in seinen Würden 
gefolgt ist, nennt cr sich gleich demselben „Markgraf von Baden‘ oder auch „von 
Verona“. 
Die Markgrafen von Baden führten den Namen Hermann als regelmässigen 
Vornamen. Die vier ersten Markgrafen hatten keine Brüder und die Individual- 
succession war deshalb eine Nothwendigkeit. Hermann IV. hatte drei Söhne, Her- 
mann V., Heinrich und Friedrich; letzterer starb ohne Nachkommenschaft. Her- 
mann IV. theilte seine Lande so, dass Hermann V., als der Aelteste, die Haupt- 
lande mit der Stammburg Baden, der Jüngere, Heinrich, die hochbergischen Be- 
sitzungen im Breisgau erhielt). Beide nannten sich jedoch gleichmässig „Mark- 
grafen von Baden“, erst später nahmen die Nachkommen Heinrichs gewöhnlich den 
Titel „Markgrafen von Hochberg‘“ an (nach Stälin zuerst 1256). Da die ge- 
sammte hochbergische Linie am Anfang des 16. Jahrhunderts erloschen ist, so ver- 
folgen wir ihre Schicksale hier zuerst. 
Il. Die Linie Heinrichs I. oder die Markgrafen von Hochberg. 
Heinrich I., Gründer dieser Linie, 1190— 1231, besass sein Gebiet mit 
voller Landeshoheit, als reichsunmittelbares Allod; von irgend einem vorbehal- 
1) Schöpflin I. p. 3386: „Ex Hermenidis Badensibus quartus Hermannum Y. et Henri- 
cam 1. filios religuit, quos Inter divisae sunt opes paternae. Üfgovicas Hermennus, Brisgovicas 
Henricas sortiti sunt Marchiones, possessionibus suis Marchionalus azioma paullalim communi-
	        
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