Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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wegen der bereits unter den Brüdern verabredeten Theilung des Landes; unter 
Vermittelung eines ständischen Ausschusses kam die Theilung am 24. November 
1392 zu Stande: Herzog Stephan erhielt durch das Loos Ingolstadt, Herzog 
Johann München, zu Herzog Friedrichs Theil gehörte das gesammte landshuter 
Niederland. Da bis 1425 die holländische Linie noch das straubingische Nieder- 
land besass, so gab es jetzt vier regierende Linien des ludwigschen Zweiges 
des Hauses Wittelsbach. 
Bei dieser Theilung wurde zugleich die Erbfolge in den abgetheilten Landen 
einem jeden der drei Brüder und deren männlichen Nachkommen ausdrücklich 
durch ein pactum mutuae successionis vorbehalten. Die bei Abgang einer Linie 
vorhandenen Töchter sollten durchaus keinen andern Anspruch haben, als auf stan- 
desgemässe Berathung — „also daz unser aller Land und Leut alzeit bei dem 
Namen und Fürstenthum Bayern bleiben.“ Damit war das agnatische Prin- 
zip der Erbfolge unzweifelhaft festgestellt. 
Bei der grossen historischen Bedeutung dieses Vertrages findet derselbe eine 
Stelle im Urkundenbuche. Aus dem mitgetheilten Wortlaute des Vertrages geht 
zugleich der Umfang der drei Landesportionen Ingolstadt, Landshut und 
München deutlich hervor. 
Von den drei Linien, welche sich durch die Theilung von 1392 bildeten, er- 
loschen zwei, Ingolstadt und Landshut, und die dritte übrig bleibende münchener 
Linie vereinigte die Besitzungen derselben wieder. Wir betrachten zunächst die 
Schicksale der beiden früher erloschenen Linien Ingolstadt und Landshut. 
A. Bayern-Ingolstadt von 1392 — 1447. 
Der Stifter dieser Linie, Herzog Stephan II., starb im Jahre 1413, ihm folgte 
sein einziger Sohn, Ludwig der Bärtige, welcher, schon bei Lebzeiten seines 
Vaters, mit den Agnaten von der münchener und landshuter Linie in fortwähren- 
den Streitigkeiten gelebt hatte, bis ihn endlich sein eigener Sohn, Ludwig der 
Höckerige, gefangen nahm, nach dessen, noch von ihm selbst erlebtem Tode er 
seine Linie im Jahre 1447 beschloss. 
Von dem ingolstädtischen Anfalle zog Herzog Heinrich von Landshut fast 
Alles an sich und überliess der münchener Linie nur wenige Orte, obgleich die- 
selbe völlig gleichberechtigt zur Succession war. Herzog Albrecht III. von Mün- 
chen liess es aus friedfertiger Gesinnung dabei bewenden. 
B. Bayern -Landshut von 1392 — 1503. 
Der Stifter dieser Linie, Herzog Friedrich, überlebte die Theilung des Landes 
nur ein Jahr, er starb am 4. December 1393; Friedrichs einziger überlebender Sohn, 
Heinrich, war damals erst sieben Jahre alt. Die beiden Vatersbrüder, Herzog Ste- 
phan zu Ingolstadt und Herzog Johann zu München, stritten um die Vormundschaft, 
bis sie sich endlich dahin vereinigten, dass beide mit einander dieselbe führen soll- 
ten. Diese Vormundschaft dauerte bis zum Jahre 1404, wo Heinrich, gemant
	        
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