Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

24 
Nach dem Rechte der Linealprimdgenitur und den Hausverträgen erbte Maxi- 
milian Joseph, als allein regierender Herr seiner Linie, alle wittelsbachischen 
Lande, indem er mit den Besitzungen Carl Tbeodors nun auch seine zweibrücken- 
schen Gebiete vereinigte, welche freilich noch thatsächlich von den Franzosen be- 
setzt waren. Ohne Widerrede wurde Maximilian Joseph von allen Mächten als 
rechtmässiger Nachfolger Carl Theodors anerkannt, selbst von Oesterreich, nachdem 
Carl Theodors Wittwe, die Erzherzogin Maria Leopoldina, erklärt hatte, dass keine 
Hoffnung zu einem Leibeserben vorhanden sei. 
Am 20. Februar 1799 traf Maximilian Joseph in München ein. Mit seiner 
Thronbesteigung beginnt eine neue Aera der bayerischen Geschichte. 
VI. Die Linie Zweibrücken-Birkenfeld auf dem Thron von Bayern und Griechenland. 
Maximilian Joseph, seit 1799 Kurfürst von Pfalz-Bayern, hatte durch den 
französischen Revolutionskrieg und den darauf folgenden Frieden von Lüneville 
vom 9. Februar 1801 seine sämmtlichen Lande auf dem linken Rheinufer an Frank- 
reich verloren, welches dagegen die Verpflichtuug übernahın, den erblichen Für- 
sten, die ihre Besitzungen jenseits des Rheins verloren hatten, „eine Entschädigung 
im Schoosse des Iteiches zu gewähren, in Folge von Anorduungen, welche auf die- 
sen Grundlagen weiter festgestellt werden sollten‘ '). Die genaue Feststellung der 
Entschädigungsfrage wurde dann einer ausserordentlichen Deputation des Reichs- 
tages übertragen, welche unter dem bestimmenden Einflusse Frankreichs am 25. Fe- 
bruar 1803 ihren Beschlüssen die letzte Redaktion gb — Reichsdeputations- 
hauptschluss?). Der $. 2 dieses Aktenstückes bezieht sich auf Bayern. Der 
Kurfürst erhält für die Rheinpfalz, die Herzogthümer Zweibrücken, Simmern und 
Jülich, die Fürstenthümer Lautern und Veldenz, das Marquisat Berg op Zoom, die 
Herrschaft Ravenstein und die übrigen in Belgien und im Elsass gelegenen Herr- 
schaften: den grössten Theil des Bisthums Würzburg, die Bisthümer Bamberg, 
Freysing, Augsburg und den einen Theil vom Bisthum Passau mit der Stadt Pas- 
sau, ferner eine Zahl von Probsteien und Abteien (13) und mehrere Reichsstädte 
und Reichsdörfer in Franken und Schwaben. 
An Napoleons Kriege gegen die dritte Coalition 1805 nahm Bayern als Ver- 
bündeter Frankreichs Theil. Der Friede von Pressburg vom 26. December 1805 
brachte Bayern neue Vortheile; Oesterreich musste an Bayern abtreten: die Mark- 
grafschaft Burgau, das Fürstenthum Eichstädt und den Rest von Passau, Tyrol mit 
Brixen und Trient, Vorarlberg und das Gebiet von Lindau. Ebenso solite Bayern 
die Reichsstadt Augsburg zu besetzen und seineın Gebiete einzuverleiben befugt 
sein”). Dagegen trat Bayern das zu einem Kurfürstenthum erhobene Würzburg 
i) en pacio Lunerillae die 9. Februar anni 1808 Art. VIE bei Guido Meyer, 
Corp. jur. zeonfoed. . 
i Guido Meyer a .2. 0. 8.7. Richtiger würde man mit Ludwig Carl Aeglidi 
dieses richtige Reichsgesetz als den jüngsten Reichsschluss vom 27. April 1803 bezeichnen. 
3) Der Friedenetraktat von Pressburg bei Meyer S. 66, Art, An u. Xlll
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.