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Durchlauchtigster Prinz,
Gnädigster Prinz!
Durchlauchtigste gnädigste Prinzessin.
In Kontexte und in mündlichen Anreden:
Euere Königliche Hoheit!
Gleicher Titel und Anrede gebühret den Geschwisterten des Monarchen.
Artikel 6.
Die Prinzen und Prinzessinnen der NebenLinien erhalten den Titel:
Herzog, Herzoginnen in Baiern;
in der schriftlichen Anrede:
Durchlauchtigster Herzog!
Durchlauchtigste Herzogin!
im Kontexte:
Euere Hoheit!
Artikel 7.
Das Wappen des Kronprinzen enthält einen Hauptschild mit 42 silbernen
und lazurnen Rauten, und einen rothen Mittelschilde, in welchem eine königliche,
geschlossene, aus zwei Halbzirkeln bestehende Krone sich befindet. Die Schildhal-
ter sind die zwei Löwen, aber ohne Paniere. Auf dem Hauptschilde ist oben eine
solche Krone, wie in den Mittelschilde. Das ganze Wappen steht unter einem Ge-
zelte, und ist mit denjenigen Orden umgeben, mit welchen’ der Kronprinz decorirt
worden.
Artikel 8.
Das Wappen der nachgebornen Prinzen in der königlichen HauptLinie be-
steht aus einem einzigen Hauptschilde mit 42 Rauten, (ohne Mittelschild) auf dem
Hauptschilde ist eine königliche Krone, wie die obige mit zwei Halbzirkeln —
geschlossen, aber ohne Reichsapfel, statt dessen steht ein doppeltes Laub —
(Eichenlaub).
Artikel 9.
Das Wappen der Prinzen aus den NebenLinien hat einen einzigen Haupt-
schild, mit 42 Rauten, wic bei den königlichen Prinzen, welcher aber statt der
Krone mit einem herzoglichen Hute besezt ist; die Schildhalter sind zwei Löwen;
das ganze Wappen steht unter einem herzoglichen PurpurMantel.
II. Titel.
Von den Heurathen der Prinzen und Prinzessinnen des königlichen
Hauses.
Artikel 10.
Kein baierischer Prinz und keine baierische Prinzessin darf eine eheliche Ver-
bindung eingehen, ohne zuvor die Einwilligung des Königs darüber erhalten zu haben.
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