Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Dem Fürsten Carl Friedrich fiel einige Monate nach dem Tode seines Vaters 
1718 das Seniorat zu und er wurde somit ältestregierender Fürst zu 
Anhalt. 
Da ein apanagirter Prinz der zerbstischen Linie, Johann Adolf, den Jahren nach 
älter als Carl Friedrich war, so tauchte jetzt die Streitfrage auf, ob überhaupt ein 
Apanagirter des Seniorates fähig sei? Da mau in den älteren Hausverträgen, wo 
noch alle gebornen Fürsten zu Anhalt als regierende Herren betrachtet wurden, die- 
sen Fall, welcher sich erst nach Einführung des Primogeniturrechtes ereignen konnte, 
nicht beachtet hatte, so konnte diese Sache allerdings zweifelhaft erscheinen; ja es 
sprachen sogar Specialverträge einzelner Linien zu Gunsten der Apanagirten, wie 
z. B. der erwähnte Vertrag der bernburgischen Brüder von 1709 (Art. 11). Der Streit 
gedieh an den Reichshofrath; es nahmen die übrigen regierenden Fürsten, Zerbst 
ausgenommen, für den regierenden Fürsten von Bernburg Partei und schlossen we- 
gen des Ausschlusses der Apanagirten vom Seniorat einen besondern Vertrag. So 
wurde Carl Friedrich im Seniorat aufrecht erhalten, aber erst nach seinem Tode 
wurde die Sache 1722 beim Reichshofrath entschieden und Johann Adolf definitiv 
abgewiesen. Seit dieser Zeit steht es im Hause Anhalt fest, dass nur regierende 
Fürsten zum Seniorate zugelassen werden können, eine notliwendige T'ulge der in 
allen Linien eingeführten Primogenitur "). 
Carl Friedrich starb 1721 und hinterliess einen einzigen ebenbürtigen Sohn 
und Erben, Victor Friedrich (1721—1765); diesem folgte sein Sohn Friedrich Al- 
bert (1765—1796), diesem wiederum sein Sohn Alexius Friedrich Christian (1796— 
1834). Dieser Fürst vereinigte 1797 den dritten Theil des Fürstenthums Zerbst 
mit seinem Lande, erhielt am 18. April 1806 vom Kaiser Franz II. die herzogliche 
Würde, trat am 30. April 1807 dem Itheinbund und 1815 dem deutschen Bund bei, 
übernahm nach dem Tode des Herzogs Franz von Dessau den 9. August 1817 das 
Seniorat des Hauses und die Vormundschaft über Anhalt-Köthen. Ihm folgte der 
jetzt regierende Herzog Alexander Carl, geboren den 2. März 1805. 
D. Die dessauische Linie. 
Der bessern Ucbersicht halber besprechen wir die ngeh blühende erstgeborne 
Linie Anhalt -Dessau zuletzt. 
Stifter dieser Linie war Johann Georg I., des Fürsten Joachim Ernsts erst- 
geboruer Prinz. Von seinen zahlreichen Söhnen überlebten ihn nur zwei, Johann 
Casimir und Georg Aribert. Da das Recht der Erstgeburt noch nicht eingeführt 
war, regierten die Brüder zuerst gemeinsam, dann theilten sie, vermöge eines 1632 
abgeschlossenen Vergleiches, Bei dieser Subdiviston erhielt Georg Aribert Wör- 
litz und Radegast; er schloss eine Ehe mit Johanna Elisabeth von Krosigk, 
welche zu „vielen beschwerlichen Handlungen und endlich zu einen Vergleich 
vom 10. Februar 1637 führte,“ wodurch dieser Ehe entschieden der Charakter 
4) Lenz S. 766. Moser, Anbalt Stastsrecht S. 104. Krause II. S. 460 und 620. 
: sen: el a Diese staatsrechtliche Controverse ist behandelt in Lünigs Corp. Jur. feud. 
om. Lp.
	        
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