Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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erbliches Apanagium überlassen worden. Diese Abweichung vom Primogeniturrecht 
wurde dadurch wieder aufgehoben, dass auch August Wilhelm 1731 kinderlos starb 
und der Zweitgeborne somit zur Regierung in dem Hauptlande Wolfenbüttel beru- 
fen wurde. Aber auch er starb 1735, ohne Prinzen zu hinterlassen ’), und so kam 
die Succession an Herzog Augusts dritten Sohnes, Ferdinand Albrechts I, erstge- 
bornen Prinzen, Ferdinand Albrecht II. zu Braunschweig-Bevern. 
Ferdinand Albrecht I., der Gründer der apanagirten Nebenlinie zu Bevern, 
hatte durch Vertrag vom 23. Mai 1667, gegen eine auf mehrere Aemter angewie- 
sene Geldapanage von 8000 Thalern und Einräumung des Schlosses Bevern, dem 
erstgebornen Bruder Rudolf August die väterliche Erbschaft an Land und Leuten 
überlassen 2). Sein Sohn Ferdinand Albrecht II. wurde, nachdem die erste und 
zweite Linio erloschen war, zur Regierung des Fürstenthums Wolfenbüttel berufen. 
Nachdem Ferdinand Albrecht I. regierender Landesherr geworden war, trat 
er seinem Bruder Ernst Ferdinand die Residenz Bevern ab, womit die Unter- 
gerichte und die Concurrenz zu den Obergerichten über den Flecken Bevern ver- 
knüpft waren. Ausserdem wurde dieser Linie eine Geldapanage gegeben. In dem 
Rezess von 1747 wurde das Rechtsverhältniss der bevernschen Linie neu geordnet. 
Sie behielt das Schloss Bevern als Residenz; statt der abgetretenen Gerichtsbar- 
keit bekam sie einen Jagddistrikt und freies Holz aus den Kammerforsten; ausser- 
dem ward die Domprobstei bei dem Stifte St. Blasius und Cyriacus in dieser Linie 
erblich ?). Auf Ernst Ferdinand (f 1740) folgte sein Sohn August Wilhelm 
(f 1781), auf diesen sein Bruder Carl Friedrich Ferdinand, mit dessen 
Tode im Jahre 1809 die apanagirte, nicht regierende Nebenlinie 
Braunschweig-Bevern ausstarb. 
Wir kehren nun zur Hauptlinie Ferdinand Albrechts U. zurück. 
Ferdinand Albrecht O. starb 1735 in demselben Jahre, in welchem er die 
Regierung angetreten hatte. 
Bei seinem Tude stand das Recht der Erstgeburt so fest, dass der Erst- 
geborne Carl (1735 — 1780) unzweifelhaft allein im Herzogthum succedirte, ohne 
jede Theilnahme seiner Brüder. 
1) Seine älteste Tochter, Elisabeth, war vermählt mit Kaiser Kar! VI. und wurde die Mut- 
ter Maria Theresias, seine zweite Tochter mit Alexei, Kronprinzen von Russland. 
) Zur Erleichterung des Verständnisses dient folgende Uebersicht: 
August, + 1666. 
Rudolf Auge, Anton Ulrich, Ferdinand Albrecht. 
1666 — 1704. + 1714. von Bevern, + 1687. 
  
August Wilhelm, Ludwig Rudolf, 
+ 1731. + 1736. 
  
Ferdinand Albrecht Il, Ernst Ferdinand, 
zu Bevern 1687, + 1746. 
zu Wolfenbüttel 1735. 
Neue bevernsche 
Carl zu Braunschweig, + 1780 Nebenlinle, er- 
(braunschweig. Hauptlinie). lischt 1809. 
3) Ribbentrop S. 138.
	        
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