455
Calenbergischen theilss eintzig vnnd allein sein stehen vnnd verpleiben, darunter
auch Crafft dieser Vergleichung bloss vf das Senium, vnnd gar nicht vff andere
Dinge, noch einig Jus reprasentationis soviell diesen Punct betrifft, ein absehendt
gehapt haben, So palt auch der Eltiste Regierender Herr, nach Gottes Willen Todess
verfahren wirdt, solche diguiteten alsoforth ipso Jure vf den alsdan lebenden elte-
sten Regierenden Herrn, es sey derselbige in was Jetztgedachten dreyen Linien er
wolle, verfallen, Vnnd dagegen die andere Regierende Herrn gar kein Behelff noch
Ausszuge, es haben die auch Nahmen wie sie wollen, VYnnd nichts mit alle dan
bloss gedachte wirckliche translation, Befreyer® vnnd entnehmen soll, Zu dessen
facilitirung, vnnd damit darunter schädtliche zu Vnfriede vund Vneinigkeit gerei-
chende Verzöger: vnnd spaltung verhütet pleiben mögen, soll der Jenige bei
welchem obgemelte digniteten zu einer Jeden Zeit sein werden, dem oder den
andern Regierenden Herrn von allem, was bey seiner Zeit sich begeben wirdt
Jedesmahls ohmverlengerte abschrifft zusenden, Su palt auch Ausschreiben ergehen,
Jarauss vnnd was vff der also verkündigten Zusammenkunfft zu tractiren, mit den
andern communieiren, mit denselbigen sich, wo müglich eines voti vergleichen,
vnnd die originalia, wan allen Interessenten vorhero abschrifft dauon crtheilet, in
dem absonderlich dazue bey Vnserm Stifft St. Blasij in Braunschweig bey \nsere
andere nicdergesetzten Samptkasten vberschickeu vnnd niederlegen lassen,
4. Desgleichen soll es, vors Viertte, mit den Original gesampt l,ehen vnnd
allen andern Vnser Fürstliches Hauss insgemein angehenden Brieflen gehalten,
Jedoch mit der masse, dass dem Jenigen, welcher solche Lehen: vnnd andere
Brieffe aussgewircket vnnd aussgelöset, vorhero die darauf verwendete spesen vundt
Costen, dem Herbringen nach pro quota erstattet werden,
5. Da beneben vnud vors Fünffte, Alldieweill gedachter \nser gesampt Suc-
cession halber sich auss, vımd nach dem angezogenen Braunschweigischen Erbver-
trage noch allerhandt puncta eräuget, Derentwegen vom gantzen Hause im vergan-
genen Junio vnud Julio zu Peina vnterschiedliche Zusammenkünffte angestellet,
Darbei auch, wie imgleichen nochinahls anietzo etzliche puncta vf einen gewissen
fuess gesetzet, So hat es darbey sein Verpleiben, vnad verhoffen, dass auch dem
gantzen Succession Werck vermittelst Götlicher Verleihung bei schierstkünfftiger
Zusammenkunft, so naher Gosslar angesetzt, scin endtliche mass werde gegeben
werden können,
6. Gleich wie Wir nun vors Sechste, bei diesen besorglichen Zeitten Vnsere
Regierung allesambt im Nahmen der Heyligen, llochgelobten Dreyfaltigkeit angetre-
ten, So versehen Wir Ynnss auch zu der Götlichen Allmacht, ess werde dieselbige
solche Vnsere trewgemeinte Intention auch von oben herab mit dem Geist der
gnaden, Weissheit, vnnd allen audern Hochgesegneten Successen reichlich Bene
deyen, Alss Jedoch deroselbigen Beystandt, an rechter, wahrer, treweyfferiger
Zusammensetzung vnnd bei so nahen eines Fürstlichen Hauses Anuerwandten, eine
richtige gute Conformitet in consiliis das Beste thuet, dieselbige auch einmahl ohn-
zweiffentlich in conservation des Hauses, vnndt dass das Landt der von Gott vnnd
der Natur vnter Vnnss gepflantzten nahen Bluetverwandtnuss ohne einigen Anstoss
bis an Vnser allerseits ende olıne vfigelöset bestehe, vnnd vff Vnsere Posteritet