Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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8. 2. 
Von diesem Zeitpunkte an sind alle diesem Hausgesetze entgegenstehende 
Hausgesetze, Gesetze und Einrichtungen, in so weit sie dieses thun, hiemit auf- 
gchoben. 
  
Wir erklären dieses Hausgesetz für allgemein verbindlich sowohl für die Mit- 
glieder Unseres Hauses, als für alle Einwohner Unseres Königreiches, und ist sol- 
ches durch die Aufnahme in die Gesetz-Sammlung des Königreichs zu publiciren. 
So geschehen Brighton, den neunzehnten November im Jahre Eintausend 
achthundert sechs und dreissig, Unsers Reichs im Sicbten. 
Willlam R. 
Oinpteda. Stralenhelm. Alten. Schulte. J. C. v. d. Wisch.
	        
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