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Lehns-Erben Besten, dann zu der sämtl. Herren Vettern Fürsten zu Anhalt Anwar-
tung und Mitbelehnschafft anzulegen, und solcher Güther Nutzungen Dero Fürst!.
Antheile zu incorporiren; Sr. HochFürstl. Durchl. verhoffen auch, dass Sie Dero
Herren Vettern Fürstl. Durchl. ehestens von glückl. Endschafft Dero Vorhabens
Nachricht ertheilen, oder sonsten angenehme Satisfaction darstellen wollen, und
werden im übrigen der anderweit. Chur- und Fürstl. Kauff-Contract die Churfürstl.
C. D. und E. Anweisung und der Fürstl. Anhalt. Consens mit C. D. und E. signi-
ret von gleicher Gültigkeit gehalten, als ob Sie diesem Recesse
buchstäbl. inseriret wären.
Verkauft dcs Ferner verkaufen und überlassen Erb- und eigenthümlich H.
Sun Gerurade Lebrecht, H. Johann George, H. Emanuel und H. Victor Amadeus
richen zu Dera.-. Fürsten zu Anhalt, für sich und Herrn Johann Georgen Fürsten
burg. - zu Anhalt in oberwehnter bestätigter Vormundschaft und Voll-
macht nach den Willen und GutBefinden vor und Höchstged. Fürst Johansens
Fürstl. Durchl. christmilden Ged. Verkäuffern an einen, Herrn Friedrichen Fürsten
zu Anhalt, Käuffern am andern Theile das freye weltl. und dem Fürstenthum An-
halt incorporirte Stifft Gernrode samt allen seinen bey Gernrode eigentl. gebliebe-
nen- und von dem Gernrodischen Hoffe zu Bernburg und Ambte Grossen Alssleben
(davon der erstere ebenergestalt mit allen seinen Recht und Gerechtigkeiten wie
bald fulget auch vererbet, das Letztere aber mit aller seiner Hoheit und Gerech-
tigkeit, wie bereits vorgedacht, anderwerts veralieniret worden) gesonderter Reichs-
immedietaet Episcopal- und Territorial-Gerechtigkeiten im Städtlein Gernrode und
Frosa, Itegalien, Ober-Lehnschafft in specie Beleyhungen des Stiffts, auswärtigen
F. Adel. und andern Lehen, Innhalts Specification Lit. F. hohen und
niedern Gerichten, Jagden, Holtzungen dem Dorffe Frosa wohnen-
den Unterthanen, item allen zu Gernroda gehörigen und gebliebenen Zinsen und
Pächten, worunter auch die Zinsen und Tächte zu Calbe und Nienburg an der
Saale begriffen sind, die Zwey Tausend Thaler Landschaflt- Capital, darüber am
13. Oct. 1666 zwischen Herm Friedrichs und Herrn Johann Georgen beyderseits
Fürsten zu Anhalt Fürstl. Durchl. Durchl. transigiret worden, das wüste Vorwerk
Haaferfeldt mit seinen Pertinentien und in Summa mit allen bey Gernroda von
langer Zeit gebliebenen und in berechneten Nutzungen, Ein- und Zubehörungen,
wie das gesamte Fürstl. Hauss Anhalt, und insonderheit desselben ältesten Fürsten
es bishero besessen, eingehabt und regieret und genutzet haben, nichts davon als
dasjenige ausgeschlossen, worüber des Herrn Käuffers Fürstl. Durchl. mit Dero
freundlich geliebten Herren Vettern Fürst Victoris Amadei zu Anhalt u. s. w. Fürstl.
Durchl. laut des am 13. August des 1666 Jahres zu Opperoda gehaltenen und von
den Fürstl. Contrahenten nochmals bestätigen, auch in Krafft dieses von der sämtl.
Fürstl. Herrschafft corroborirten Protocolli transigiret haben, vermüge dessen die
in des Ambts Ballenstedt Territorio gelegene Stiffts- Laass-Aecker, so mögen unter
der Zahl der Neun und Dreyssig Drey Viertel Hufen, davon doch allbereits Vier-
zehen Hufen vererbet gewesen, begriffen seyn, oder über solche Anzahl sich fin-
den, mit renuneirung alles AnsPruchs auf die pretendirte Steuern und Dienste, die
Beleyhung der Voigt-IIufen, soviel derselben seyn mögen, samt denen auf Einen