Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Seals- kaufftes Guth dem Fürstl. Hause Anhalt Eilff Tausend Thaler, als 
eedire. 10,000 Thlr. so Sr. Fürst. Durchl. erbandelt und bey der Stadt 
Cötben Steuer-Casse stehen haben, und 1000 thir. an einen an- 
nehml. und 6 Thir. auf das 100 zinsend, und bis zur Abführung auf die bereiteste 
Dero Ambts Bernburg Intraden versicherten Capital zur Kauff-Summe abzutreten, 
solchergestalt, dass das Fürstl. Hauss Anhalt oder die ältesten Fürsten desselben 
den vor solche 11,000 Thlr. Capital gefallenen Zinss an 660 Tblr. jährl. zu be- 
stimten und gewöhnl. Zeiten von Johannis 1669 den Anfang damit zu machen, 
erheben, und an statt der wegen dieses erhandelten Hoffes dem Seniorat abgehen- 
den Intraden zu Behuf desselben und Fortsetzung der gesamten Angelegenheiten 
anwenden mögen, von männiglich ungehindert, wie die deswegen übergebene und 
1. sub Lit. I. diesem Recess angefügte Cession ausweiset. 
Verkauf der Zu der Grafschafft Mühlingen, so wie oben gemeldet, ebener- 
Graflschafft gestalt dem Fürstl. Seniorat ä0: 1660 einverleibet, und dannenhero 
Mühllogen an 
dnsFural. Haus wcgen derselben Motiven so die Veräuseruag und erbl. Ueberlas- 
Zerbut. sung des secularisirten Stiffts Gernrode angerathen, verkauffet wer- 
den müssen, baben sich weyl. Fürst Johannsen zu Anhalt Fürstl. Durchl. Christ- 
milden Gedüchtniss, Einer und Fürst Lebrechts und Fürst Emanuel Gebrüdere 
Fürsten zu Anhalt Durchl. Durchl. andererseits als Küuffler Anfangs gemeldet; 
Nachdem aber endlich am 20. April ano 1666 es also ermittelt worden, dass Fürst 
Lebrechts und Fürst Emanuels Dcbi. die dem abtretenden Theile bewilligte 10,000 
Thlr. angenommen, und Dero Ansprüche samt dem Pacht-Rechte, in die Hände der 
jangen Fürstl. Herrschafft zu Zerbst resigniret; So ist darauf zwischen H. Friede- 
rich, H. Lebrechten, Herr Jobann Georgen, H. Emanuel und H. Victor Amadeen 
Fürsten zu Anhalt, Verkäuffern an einen, und Herrn Carl Wilbelm, H. Anthon 
Güntbern und H. Johann Adolph und H. Jobann Ludwigen Fürsten zu Anhalt, mit 
Auctoritaet, Rath und Einwilligung H. Johann Georgen Fürsten zu Anhalt u. s. w. 
als Mit-Vormündern und Gevollmächtigten Frauen Sophien Augusten verwittbeten 
Fürsten zu Anhalt, Vormünderin und Herrn Ludwigen LandGraffen zu Hessen und 
Fürsten zu Hirschfeld als MitVormundes Fürstl. Durchl. Durchl. andern Theile ein 
solcher erb- und unwiederrufflicher Kauff-Contract beliebet und geschlossen wor- 
den, dass vorerwehnte Graffschafft Mühlingen mit ihrer Reichs -immeditet, territo- 
rial- und Episcopal- Gerechtigkeit, Regalien, Oberlehnschaflt, Hohen und niedrigen 
Gerichten, Unterthanen, Jagden, Diensten, Wiesen- und Weide-Wachs, Huthen, 
Trifften, Brau- und Acker-Bau-Nutzungen, Mühlen und Mühlstedten, Zinsen, Päch- 
ten, und in Summa allen Rechten, Ein- und Zubehörungen, wie das Fürstl. Hauss 
Anhalt, ins besondere Fürst Friedrich zu Anhalt als Senior, und Sr. Fürstl. Durchl. 
H. Conductores nach beschehener Eröffnung es regieret, genutzet, besessen, und 
von Rechtswegen regieren und besitzen sollen, nichts davon ausgeschlossen, als was 
des H. Administratoris des Ertz- und Primat-Stiffts Magdeburg Fürstl. Durchl. 
respectu voti et sessionis auf den Reichs- und Creyss- Versammlungen auf gewisse 
in dem Vergleich sub dato den 24. Jul. &6: 1660 enthaltenen masse von dem ge- 
samten Fürstl. Hause Anhalt bald nach der Eröffnung abgetreten worden (wobey 
es denn allenthalben bewendet) von nun an zustehen, lLingegen denen H. Verkäuf-
	        
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