Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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Herren Vettern Fürsten zu Anhalt ratificiret worden, wie sie dann dieselben hier- 
mit ratificiren und genehm halten; So hat Hh. Friedrich Fürst zu Anhalt u. s. w. 
sach Belegung Bällenstedt gelegene und Lit. G. specifieirte Pertinentien verheis- 
eia und andere sene Kauf-Summe der 7000 Rthr. an dergl. Intraden oder andern 
Pet uem Furstl.  Meliorationen dem Fürstl. Anhalt. Hause und Mann-Stanme hin- 
zum Besten wiederum zu lassen versProchen, wie gleichfalls Herr Lebrecht und 
Herr Emanuel Fürsten zu Anhalt von der obbeschriebenen Kauf- 
Summe des Anıts Mühlingen zu erfüllen, der bewilligten 10,000 Rthlr. hergeschos- 
sene 3000 Rthlr. zu Verbesserung des Lehns anzulegen, und dem Fürstl. Hause 
Anhalt zu versichern, sich anheischig gemacht, und dann auch Zerbst seine von 
Cöthen — und mehr abgetragene 45650 Thlr. Patrimonial-Gelder, so hiebe- 
vor auf Niemburg gehafftet haben, dem Fürstlich Anbalt. Mann-Stamm wieder Zu- 
belegen und dem Feudo Zulassen schuldig und gehalten seyn will. 
Mr Vegen nenihal- Schlüsslich wünschen Höchsterwehnte sämtl. Herren Vettere 
tung dieses Ver- Und Brüdere Fürsten zu Anhalt u. s. w. einander zu denen er- 
gleiches kaufften Güther und Befestigung des Seniorats Gottes milden Sec- 
gen und geruhigen Genoss, daneben bey Fürstl. wabren Worten angeloben, dass 
sie diesen allen, so eben recessiret, Fürstl. Nachkommen, und Niemand, er seye 
wer er wolle, darwider eine ungleiche Deutung oder einige Ausflüchte und IExcep- 
tionen anzuführen verstatten wollen, in sonderbarer Erinnerung, dass es alles mit 
reiffen Bedacht, grosser Mühe und kostbarer Interposition zu Nutzen des uhralten 
Fürstl.. Hauses Anhalt und dessen wohlbergebrachten Seniorats abgehandelt und 
pacisciret worden, Ihro Frstl. Durchl. Debl. sich auch der Hochlöbl. Gewohnheit 
Dero Gross und Herren Vütere zu Gemüthe fehren, so Niemanden verstattet, über 
die Fürstl. einmüthige Verträge Scrupel zu erregen, und den Worten quae semel a 
labiis oris Principalis processerant, Zuwiderkommen, oder denselben einen andern 
Verstand anzusetzen; Damit auch die accussirte Beylagen nicht gar, wiewohl ehe- 
mals geschehen, zurück bleiben, oder verworffen werden; So ist ehemahls gnädig 
verordnet, dass sie eben als der Recess selber, sieben mal ins reine gebracht, den- 
selben nachgehoffet, und nach erfolgten Fürstl. Unterschrifft und Besiegelung sechs 
Exemplarien der Fürstl. Herrschafft zu Zerbst nach erlangter Majorennitaet rati- 
ficiret und ein Exemplar in das Archivum hinterleget werden werden solle. Gesche- 
hen und gegeben ist dieses alles zu Cöthen am 23. April des 1669sten Jahres. 
Friedrich F. z. Anhalt Johann George 
(L. S.) F. z. Anhalt vor Uns und in MitVor- 
mundschafft 
(L. S. 
Emanuel F. z. Anhalt Victor Amadeus F. z. Anhalt 
(L. S.) 
Gebhard Paris von Siegmund Wiprecht 
dem Werder von Zerbst 
(L. S.) (L. S.) 
Johann Casimir von der Stücker D. (L. S.) 
Schulenburg. (L. S.)
	        
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