Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Erster Band: Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig. (1)

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. Die beyden Adelichen Güther Zu Solnitz, als das Diepholtzische und Schil- 
lingische, so nachher die Von Lambsdorff Zusammen gehabt und unsere 
Frau Schwester die Hertzogin Zu Radzivil, mit unsern Consens an dem Cantz- 
lär Stiesser überTragen, dieser aber es an dem Von Dankelmann Verhan- 
delt, und Wier nachher es, Von diesen 1708. erkaufft haben. 
. die Wülknitzische Güther, als das Ritterguth Qvalendorff und das darZu ge- 
hörige Dorff Klein-Leipzig, das Dorff Thurland, das Ritterguth Frassdorff, 
mit dem dabey gelegenen und Von Unss neu erbaueten Dorfie Gross Cör- 
nitz, ingleichen das Vor Dessau gelegene Guth Neu-Wülknitz, welches der 
Jägermeister Von Wülknitz Von die Von Walwitz erhandelt, Wier aber in 
unterschiedlichen Jahren dieses Adeliche Guth mit schweren Kosten und er- 
kauffung Vieler Äcker sehr Verbessert, diese sämtliche Güther aber, Von 
dem Von Wülkenitz ä0. 1708. erkaufft haben. 
. Die beyden Adelichen Güther Zu Gohrau mit DarZu gehörigen Pertinentien, 
so Wier Von denen Von Lochau auff Zwey mahl als Ao. 1711. und 1726. 
erkaufft haben. 
5. Die Zwey Adcliche Güther Zu Scheuder, so Vor dem, die Von Schierstedt 
und die Friesen gehabt, Wier aber Von dem Von Öppen 1712. erkaufft und 
nachdem Ao. 1729. gewesenen Brandt combiniret, und die. Völlige Vor- 
Werks-Gebäude mit erkaufften Holtz und Steinen, wiederum mit Vielen Ko- 
sten erbauet haben. 
. Das Adeliche Guth Zehmik, so Wier samt der darZu gehörigen Dorfistedte 
1714. Von dem Von Esebeck erKaufft, und so wohl die VorWerks Gebäude, 
fast Von Grund auff neue, als auch das Dorff Zehmick erbauet, das dichte 
dabey befindliche Grosse Bruch aber, mit Vielen Kosten, durch Ziehung 
Grosser Graben und räumung desselben uhrbar gemacht haben. 
Das Guth Elssnick so Wier Von Johann Julius Koven Ao. 1716. erkaufft. 
Die Schenke Zu Radegast so Wier samt darZu gehörigen Acker und Wie- 
sen Von Hanss Storchen 1717 erkaufft. 
Die Grosse Herrschafft GrübZig die Wier Von denen beyden Fürsten, Herrn 
Carl Friederich und Herım Lebrecht in Febr. 1718. überkommen und Unss 
Vor Geld überlassen, in Herbst selbigen Jahres aber Von Unss, die Jdarinn 
befindliche Adeliche Giütther Von denen Von Werder Vor 253/m. Rthl. er- 
kaufft worden, darZu Wier dann nachher Von denen Unterthanen, fast Vor 
eben so Viel Geld Acker erhandelt. Die nachgesetzte VorWerger haben 
Wier mit grossen Kosten erbauet und angeleget, als Cattau, Berwitz, das 
VorWerk Garlebock, anitzo genannt Neu-Werder, und seit der Zeit da Wier 
es empfangen über die Helffte mit Acker Verbessert, auch Zu dem Sattel- 
hoff Zu Wiendorff noch Zwey mahl so Viel Acker erkauflt, und daselbst 
das Kostbahre und schr einträgliche Gosen Brauhauss angebauct. Bey dem 
Rittsitz Zu Sixdorff, Welchen Wier Ao. 1718. Von Schradern mit 8 Hufen 
erkaufft befinden Sich anitzo mehr als 30 Hufen. Das VorWerk in Cörmick 
haben Wier auch neu erbauet, und die darZu gebrachte Äcker alle, Von 
denen Unterthanen erkaufft, auch die Zwey Kostbahre VorWerge in Dohn- 
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