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gräflichen Hauses zur Lippe, Deinen Geschlechtstitel, Nahmen, Ehren und Wappen
nicht selbst beilegest, noch auch von Anderen beilegen, sondern Angesichts dessen
den Deinen bereits erzeugten Sohne, Ernst Heinrich, so rechtswidrig zugeeigneten
Nahmen: Graf zur Lippe, im Taufbuch wieder ausstreichen lassest, und Dich
derlei unfertiger Anmaßungen bei schwerer Strafe für die Zukunft enthaltest,
vorzüglich aber auch von Deinen ganz unzulässigen Behauptungen der übrigen
Gräflich Lippischen Geschlechts - Vorzüge und Rechte, als wegen vermeinter Zu-
ständigkeit eines künftigen Witthums, und was sonst noch nur ebenbürtigen gräfl.
Wittwen, nach dem gräflichen Hausherkommen und Verträgen, gebühret, für ge-
dacht Dein gemein bürgerliches Eheweib, des Rechts der Appanage und der Suc-
cession in Lippische Land und Leute, für Deine aus dieser unstreitig notorischen
Mißheyrath bereits erzeugte oder ferner erzeugende, der Succession ganz unfähige
Söhne, und des Rechts der Aussteuer oder der herkommlichen Alimenten für
Deine Töchter, kurz von allen Ansprüchen würklich ebenbürtiger gräfl. Wittwen,
Söhne und Töchter, für sothanes Dein Eheweib und mit ihr erzielte oder erzie-
lende Kinder, gänzlich und für alle mal, abstehest, und ihnen sammt und sonders
Nicht dergleichen, was nach den Gräflich Lippischen Fanille-Rechten, einen würk-
lichen Grafen oder Gräfin zur Lippe zukommt, zueignen oder von ihnen sich an-
maßen zu lassen Dich unterfangest, dem impetrant gräflichen Theile aber, die
durch gegenwärtige abgedrungene Klage verursachte Kosten ersetzest.
Wie Du nun diesem Allen die gehorsamste Folge geleistet, hierüber ge-
wärtigen wir in Zeit zweyer Monate Deine allerunterthänigste Anzeige und ver-
bleiben etc.
Wien den 19. October 1786.
IX.
Verzichts- und Alimentations - Vertrag des Grafen I.udwig Heinrich
mit seinen Geschwistern und Agnaten vom 11. Mai 1787.
(Aus dem gräflich Lippischen Hausarchiv.)
Nachdem zwischen dem Hochgeborenen Grafen Ludwig Heinrich, Grafen
und Edien Herrn zur Lippe Biesterfeldt, an Einem — und denen Hochgräflichen
Herren Geschwistern und Agnaten, nemlich denen Hochgeborenen Grafen Carl
Ernst Casimir und Friedrich Wilhelm Grafen und Edlien Herrn zur Lippe als Ge-
brüdern, wie auch derselben Frau Schwigerin der Hochgebohrenen Gräfin und
Edien Frauen zur Lippe Ferdinande Wilhelmine Henriette gebohrene Gräfin von
Schönburg Lichtenstein, in Vormundschaftsnahmen Ihres einzigen Herrn Sohnes
Grafen Wilhelm Carl Ferdinand Grafen und Edien Herrn zur Lippe-Biesterfeldt,
wie auch denen Herren Vettern Grafen Friedrich Ludwig und Carl Christiau
beydes Grafen und Edle Herren zur Lippe Weissenfeldt als Gebrüdern am andern
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