Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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geworden, welches nach und nach von den benachbarten deutschen Gebieten aus 
dem Germanenthum, besonders durch die siegreiche Hand des Sachsenherzogs, 
Heinrich des Löwen, wieder gewonnen wurde. 
Niklot, Fürst der Obotriten, der älteste nachweisbare Stammvater des 
heutigen Fürstenhauses, von dessen Burg Mecklenburg (Mikilinburg) das Land 
seinen Namen erhielt, fiel als letzter Vertheidiger des heidnischen Slaventhums 
gegen Heinrich den Löwen im J. 1160. Sein Sohn Pribisiaw ward, nachdem 
er alles im Kampfe verloren, durch Heinrich den Löwen wieder in die Herrschaft 
des Obotritenlandes eingesetzt, von welchem nur ein Theil abgezweigt und unter 
dem Namen der Grafschaft Schwerin einem deutschen Vasallen des Herzogs, 
dem Gunzelin von Hagen, zugetheilt wurde. Seit seinem Uebertritte zum Christen- 
thum blieb Pribislaw seinem Glauben, wie seinem Lehensherrn, treu. Im J. 1170 
nahm K. Friedrich I. bei der Bestätigung des Bisthums Schwerin die in diesem 
Bisthum gesessenen Herrn, besonders die Obotritenfürsten, in den Schutz des 
deutschen Reiches auf. 
Das slavische Element wurde von den zahlreichen deutschen Emwanderern 
immer mehr bei Seite gedrängt. In der Mitte des XIII. Jahrh. konnte die Germa- 
nisirung Mecklenburgs als vollendet gelten. Dieser Entwicklung konnte auch die 
dänische Iehenherrschaft keinen Abbruch thun, welche seit dem Sturze Heinrichs 
des Löwen über Mecklenburg hereinbrach, mit dem Bardewicker Vertrage und 
und der Schlacht bei Bornhovede (1227) aber ihr Ende erreichte. Im J. 1229 
theilten die Söhne Heinrich Borwins II, eines Enkels von Pribislaw, das Land 
in vier Theile: Mecklenburg, welches der älteste Bruder Johannes, Werle, 
welches Nikolaus, Rostock, welches Heinrich Borwin III., endlich Parchim- 
Richenberg, welches der jüngste Pribislaw III. erhielt. Der Linie Mecklenburg 
war es beschieden, die drei jüngeren Linien zu beerben und eine einheitliche 
Landesherrschaft wieder herzustellen. Die Linie Parchim wurde im J. 1261 in 
Folge von Streitigkeiten ausser Besitz gesetzt und ihr Land zwischen den Herrn 
von Mecklenburg und Werle und den Grafen von Schwerin getheilt; sie erlosch 
1315. Die Iinie Rostock verlor im Frieden von Rostock am 1. Aug. 1301 den 
grössten Theil ihres Territoriums schon bei Iebzeiten ihres letzten Sprossen an 
Dänemark, von welchen: es dann der Herzog Heinrich der Töwe von Mecklen- 
burg wieder erwarb. Die Linie Werle starb als letzte der drei jüngeren Linien 
1436 nach verschiedenen I.andestheilungen aus und ihr Gebiet fiel, unter dem 
Namen eines Fürstenthums Wenden, an die erstgeborene Linie zu Mecklenburg. 
Ausserdenı erreicht auch das gräfliche Haus Schwerin in seinen beiden Linien, 
Schwerin und Wittenburg, in dieser Zeit sein Ende, die Grafschaft Schwerin kam 
durch Erbvertrag und Kauf 1349 und 1359 ebenfalls an Mecklenburg. 
Die Haus- und J.andesgeschichte knüpft sich daher an diese allein über- 
lebende erstgeborene Linie. 
In Mecklenburg folgten auf die politisch minder bedeutenden Regierungen 
Johanns des Theologen und Heinrichs des Pilgers zwei Regenten, welche für die 
staatliche Existenz des Landes von maassgebender Bedeutung waren. Hein- 
rich II. der Löwe, der Sohn Heinrichs des Pilgers, erwarb durch seine Ver-
	        
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