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Mutter noch im Leben, und sie sich dabey aufhalten könten und wolten, jährlich
2000 Reichsthaler Mecklenburgischer Wehrung, zu Fürstmäßiger Abfindung, und
Unterhalt, aus des regierenden Herrn Renterey, in zweyen Terminen, als Trini-
tatis und Andreac, baar gereichet werden sollen.
Zu mehrer Versicherung, und Festhaltung obigen allen, renunciiren und
entsagen allerseits Hoch -fürstl. Herren Compacissenten für sich, und Dero Erben,
und Erbnehmen, mit wohlbedachten Muth und gantz freyen Willen, nach vorher-
gehender Erinnerung, auch gründ- und reiflicher Ueberlegung aller vorstehenden
Paragraphorum und deren Inhalts, ex certa Scientia, nicht allein, alle und jeden
Geist- und Weltlichen Rechten, des Hochfürstl. Mecklenburgischen Hauses, bis-
herigen auch Landes-Gebräuch- und Behelffen, so diesen Fürst-Brüderlichen Unions-
Vergleich quocunque modo hintertreiben, durchlöchern, und entkräfften könten
oder möchten, besonder in specie der Exceptioni einer listigen Ueberredung, oder
respective Minder-Jährigkeit. Item einen Ueberschnell - und Verkürtzung über die
Helffte, oder auch noch größer, und daß dieser Vergleich anders concipiret, und
entworffen, als er vorhin abgeredet und verglichen worden, imgleichen denen
Rechts-Wohlthaten der Appellation, Nullitaet, Provocation ad arbitrium boni viri,
Einsetzung in vorigen Stande, und der gewöhnlichen Rechts-Regel, Renunciationem
Genealem non valere, nisi Specialis praecesserit. Gestalten dann allerseits Hoch-
fürstl. Herrn Gebrüdere hiemit nochmahlen geloben und versprechen, obstehendes
alles bey dem Wort der ewigen Warheit, und Ihren fürstlichen Ehren und Glau-
ben treulich zu halten, und zu erfüllen, auch ex nullo capite weder selbst dar-
wieder zu handeln, noch den ihrigen solches zu verstatten; Reserviren Ihnen
auch ausdrücklich hierbey, Ihro Kayserl. Majest. Allergnädigste Confirmation, hier-
über nach Gefallen allerunterthänigst zu erbitten.
Uhrkundlich seynd drey gleichlautende Exemplaria dieses Unions-Vergleichs
verfertiget, welche so wohl von allen dreyen hohen Herren Compaeissenten, als
denen darzu deputirten Ministris, und respective ad hunc actum verordneten
Vormundschafts-Rath unterschrieben, und mittelst Untersetzung deren Pettschaflten
bestärcket worden. So geschehen Schwerin, den 31'= Januarii, Anno Ein Tausend
Sieben Hundert Sieben.
Friedrich Wilhelm. Carl Leopold. Christian Iudewig.
(L. S.) (L. S.) (L. S.)
J. Klein M. ppria in C. A. von Perkum. H. C. Wolffredt.
fidem rei sic gestae. (L. S.) (L. S.)
(L. 5) J. G. Gumprecht. H. Bötticher.
Grand a 5 Worth. (L. S.) (L. S.)
Concordantiam praesentis copiae, cum vero suo
Originali attestatur.
(L. S.) Daniel Blume.
Publ. Caes. in Dicasterio Provinc. Megapol.
(L. S) immatr. ad hoc. requisitus Notarius. M. ppria.