Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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des Grossherzogth. Sachsen-Weimar), welcher in diesem Jahre im Gefolge Kaiser 
Konrads III. als Reichsvasall auftritt. Die Urkunden kennen nur Einen Sohn 
desselben, Heinrich den Reichen, welcher viel in der Umgebung der stau- 
fischen Kaiser Friedrichs I. und Heinrichs VI. vorkommt und als mächtig und 
reich begütert „dives valde, potens et nominatus“ geschildert wird. Er ist der 
Gründer des Primonstratenserklosters Mildenfurth bei Weida, des ältesten im Voigt- 
lande. Bei seinem Tode, der zwischen 1159 und 1209 erfolgt sein muss, hinter- 
liess er drei Söhne, welche sämmtlich Belarich hiessen. Von jetzt an führen 
sämmtliche männliche Mitglieder des Hauses ausschliesslich den 
Namen Heinrich, welcher gewissermaassen bei ihnen zum Familien- 
namen geworden ist. Ob bei dieser Namengebung ihn Pietät gegen seinen 
Vater oder Dankbarkeit gegen seinen mächtigen Gönner, K. Heinrich VI. leitete, 
bleibt dahin gestellt. Jedenfalls steht fest, dass mit ihm diese eigenthümliche 
Familiensitte anhebt, welche sich bis auf den heutigen Tag erhalten hat. Die 
einzelnen gleichbenannten Glieder des Hauses unterschieden sich damals durch 
allerlei Beinamen, welche theils vom Alter (der Aeltere, der Mittlere, der Jün- 
gere), theils von anderen Eigenschaften (der Reiche, Böhme, Reuss, Lange, Kleine, 
Grosse, Rothbart, Rothe, Ritter) hergenommen waren. 
Mit Heinrichs des Reichen drei Söhnen, Heinrich dem ältern, dem mittlern 
und dem jüngern, kommt zum ersten Male die Bezeichnung „Vögte‘ advocati 
vor. Dieser Titel bezog sich auf ihre Reichsvogtei im s. g. Voigtlande „terra 
advocatitia“, nicht auf die Stiftsvogtei Gera; er wurde daher un 1370 aufgegeben, 
seit sich ihre sämtliche Reichslehen in fürstliche Lehen verwandelt hatten. Die 
drei Brüder erscheinen zuerst 1209 in einem Familienakte, worin sie das von 
ihrem Vater gegründete Kloster Mildenfurth bestätigen und reich begaben, dann 
in Reichsangelegenheiten, erst 1210 auf Seiten Kaiser Ottos IV., von 1214 ab 
auf Seiten K. Friedrichs II. 
War bis jetzt das Haus Weida ein ungetheiltes gewesen, so geschah hier 
die erste Landestheilung, nachdem Heinrich der Mittlere in den deut- 
schen Orden getreten war, zwischen 1239 und 1244. Von den drei Söhnen Hein- 
richs des Mittleren gingen die drei Linien Weida, Plauen und Gera aus. 
Zu dem Aufschwunge des Hauses trug besonders die Verheirathung der drei 
Brüder mit gräflichen Erbtöchtern bei, wodurch dieses Haus mit den bedeutend- 
sten Dynastien jener alten Zeit Meran, Orlamünde, Lobdaburg, Hohenzollern, 
Wettin, Oesterreich u. s. w. verwandt und verschwägert, und der Erwerb von 
Plauen, dem Regnitzlande und denı reussischen Oberlande wo nicht sofort erreicht, 
doch vorbereitet wurde. Dazu kanı, dass die drei Brüder bei ihrer Theilung 
die Familieneinheit festhielten, den gesammten Hausbesitz als Eine Erbmasse be- 
trachteten, die gemeinsame Belehnung wahrten und in ihrer Politik fest zu ein- 
ander standen. So gelang ihnen eine bedeutsame territoriale Machtentfaltung. 
Ihre Besitzungen umfassten damals Weida und Hof; Plauen, Voigtsberg, Schöneck, 
Liebau, Waldstein; Greiz, Ronneburg, Posterstein; Gera, Schleiz, Reichenfels, 
Burgk, Saalburg, Lobenstein, Nordhalben, Hirschberg, Biankenburg, Sparnberg, 
Reitzenstein; Asch, Selb, Frauenstein, Hauenstein, Königswart, Engelsburg,
	        
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