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wieder heim und zurück gehet, die I,chnsfolger auch, wofern an solchen Witthums
Sitz oder Hauß von Feuers Noth, Ungewitter oder Heeres-Zügen, ohne der Wittwe
oder der ihrigen Verursachter Schaden beschehe, solche auf ihre Kosten wieder
anzurichten, und zu bauen gehalten seyn sollen. Falls nun zum
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ann Aa a Söhne vorhanden, und der verwittl. Frau Mutter mehr be-
Renten, wenn die frau liebte bey denselben zu verbleiben, so dürfte es keines absondl.
en ae nern Haußes oder Wittwen Sitzes, sondern würden ihr, wie vor ge-
\ dacht, nothdürftige Zimmer und Zubehör in der Söhne Schloß
oder Hauß zu ihrer Wohnung gelaßen und eingegeben, und sie hätte bey den-
selben nicht unbillig Beköstigung, wie bisher bräuchlich gewesen, gegen Abkürzung
der halben Leib-Zinnsen, wenn dieselben 300 fl. betragen, also, daß ihr nur die
andere Hälfte nehnil. 400 fl. noch gereichet würden, zu gewarten; Dabey aber
gleichwohl keine überflüßige oder unnöthige Diener, Gesind oder Pferde zu hal-
ten: auch im Fall die Leib Renten ein wenigeres als 800 fl. ausmachen, ihr Hauß-
wesen aufs genaueste einzuziehen, und sich mit ihren Söhnen oder Dero Vormün-
dern und Agnaten auf ein billiges vor ihren und der ihrigen Unterhalt, in Ab-
schlag der Leibzinsen zu vereinigen, und den Rest vollends gleichfalls an Geld
zu erheben. Wäre es aber zum
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Mo vu m Baer Einer Wittwe nicht gefällig, bey ihren Söhnen zu verbleiben,
Söhnen bleibt, wie de Oder sie wollte sonst lieber ihr geordnetes Witthum haben, so
Ren mann an werden derselben von den Leibes Lehns Erben, oder andern Lehns-
teydig und andem ab. folgen, die verwilligten jährlichen Leib Zinnsen vor voll die Zeit
een ihres Lebens, so ferne sie den Wittwen Stand nicht ändert, ent-
geschriebenen Ioltz zu Tichtet, und zwar so lange sie in der Herrschaft wohnet, in ihre
ans an sch Gewahrsan geschaffet: Als wenn die Leib Renten sich auf 800 fl.
wendet. belaufen 504 fl. 3 gr. an Gelde (auser die Morgengabs Zinnse,
welche ihr, woferne sie nicht abgestattet worden, obgedachtermasen nebst den
Leib-Zinnsen gleichfalls einzuliefen, halb Walpurgis, und halb Michael. unver-
züglich entrichtet, vor die übrigen 295 fl. 18 gr. aber, ihr eiue Anzahl von Ge-
traide und Früchten in einer leidl. Taxe oder Anschlag gefolget, nehml. nach
dem Greitzisch. Maas, so anderthalb Geraisch. austrägt (auser dem Hopfen Scheffel,
‚so fast überein)
100 | Kom a 1A. 6gr. 128 fl. 12 gr.
60 Gerste & il. 3gr. 68 fl. 12 gr.
150 ( Scheflel | yafer a —M. 12gr. ( HBUE o5A4. 15 gr.
10 Hopfen a 1A. 10 fl.
Item
100 Hühner, als 50 Fastnachts- und 50 Sommerhühner ä& 3 fl. machet zusammen
395 fl. 18 gr. — trägt nach Geraisch. Maas aus:
150 Kom &18gr.
% Scheffel Gerste & 16 gr.
225 | Hafer & 8 gr.