Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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IV. 
Testament Herrn Heinrichs I. J. L.. Reuls Grafen und Herrn von Plauen 
vom 25. Mai 1687 nebst Codieill vom 10. Mai 1690. 
(Aus dem fürstlichon Hausarchive.) 
Im Namen der heiligen hochgelobten Dreyfaltigkeit, Gottes des Vaters, Gottes 
des Sohnes und Gottes des heiligen Geistes! 
Urkunde und bekenne Ich, Heinrich der Erste, Jüngere Reuß, Graf und 
Herr von Plauen etc. Nachdem ich bey mir betrachtet, deßen auch von Jugend 
auf aus dem heiligen Wort Gottes und deßen Dienern, dafür seiner göttlichen 
Majestät und Güte ich herzlich Dank sage, berichtet bin, daß Wir wegen Unse- 
rer Ersten Eltern kläglichen Sündenfalls wir elende Menschen auf dieser Welt 
dem zeitlichen Tode dergestalt unterworfen, daß nichts gewißers als denselben 
zu gewarten, und dennoch nichts ungewißers als die Stunde deßelben zu wissen; 
Also schr wohl gethan sey, wenn man sein Leben ein tägliches Sterben seyn 
lässet, sein Hauß bey Zeiten bestellet, und sich zur seeligen Heimfarth gefast 
machet; Als bin in deßen Erwägung, und weil es ohnedem umb einen Mensch 
bald geschehen, ich auch, wenn es Gott gefällig seyn wird, das Cupio dissolvi 
gerne anstimmen, und diese böse Welt verlaßen will, meinen letzten Willen und 
Disposition, oder Theilung unter meinen Kindern aufzurichten schlüßig worden. 
Thue derohalben solches hiermit und Kraft dieses in der allerbesten kräftigsten 
und beständigsten Form, als es zu Recht und nach Gewohnheit dieser Lande, 
sonderlich von Vätern unter den Kindern geschehen soll, kann oder mag, und er- 
kenne anfangs mich auch vor einen armen Sünder, so wegen seiner vielfältigen 
Schwachheiten nichts anders als Strafe verdienet, wie ich aber hingegen gewiß 
versichert bin, daß alle meine Sünden in und mit dem Verdienst Leyden und 
Blutvergießen meines Erlösers Jesu Christi vertilget, und ausgelöschet seyn; Also 
befeble ich auf seine Verheißung meine arme Seele in seine allmächtige Gna- 
den-Iände, mit Herzinniglicher Bitte, es wolle Göttliche Allmacht an jenem 
großen Tage mit allen Auserwählten znr ewigen Freude und Seligkeit mich er- 
wecken und mir das ewige I,cben aus Gnaden schenken und geben! Mit mei- 
nem erblaßten Leibe will ich es dergestalt gehalten haben, daß derselbe ohne 
sonderbaren Verzug, auch ohne viele Aufwendung und Gepränge und zwar auf 
solche Maaße, wie meinen christseel. Gemahlinnen geschehen, christlich zur Er- 
den bestattet, die Begräbniskosten aber von meinen ältisten Sohn, Heinrichen 
dem Eilften alleine und ohne Beytrag seiner Geschwister getragen werden sollen, 
maßen auch mein väterlicher Wille und ernstliche Vermahnung dahin gerichtet 
ist, daß meine Kinder und Nachkommen gleichergestalt alle kostbare Begräb- 
nisse, Kindtaufen und andere verschwenderische Ausrichtungen, als wodurch viel 
vermögende Häußer sich selbst ruiniren und, wo nicht ganz zu Grunde gerichtet, 
doch in grosse Schuldenlast gestürtzet haben, wozu auch die höchstschädlichen 
und sogenannten heilig Christ-Bescheerungen nicht wenig mit beytragen, höch-
	        
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