Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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Oldenburg gab, dass die Grafen sich aber noch nicht darnach nannten, son- 
dern nach dem Ammergau, als Ammersche Grafen bezeichnet wurden. 
Ihm folgte sein Sohn Elimar II, diesem Graf Christian I. der Streitbare, 
welcher in den Kämpfen Heinrichs des Löwen eine hervorragende Rolle spielte. 
Zum Schutze der Ammerschen Grafen gegen die Ueberfälle der Friesen wurde 
der Ort Oldenburg zu einer Burgfeste ausgebaut (1155), von welcher von nun an 
die Grafen sich und ihr Gebiet zu nennen anfingen. Dieser Gebrauch bezeichnet 
hier, wie überall, den Zeitpunkt der völligen Auflösung der alten Gauverfassung. 
Christian der Streitbare, anfangs ein Anhänger Heinrichs des Löwen, verbünd- 
dete sich später gegen denselben, wurde 1168 von ihm in der Feste Oldenburg 
belagert und starb während der Belagerung. Zur Strafe für diesen Abfall über- 
trug. Heinrich der Löwe die Grafschaft Christians den Bruderssöhnen seines Va- 
ters Johann und Burchardt mit Ausschluss der minderjährigen Söhne Christians. 
Nach dem Sturze Heinrichs des Löwen traten aber die Söhne Christians, Chri- 
stian und Moritz, in ihr Erbrecht ein, die Grafen Johann und Burchardt nahmen 
ihren Sitz zu Wildeshausen. 
Bis zum Sturze Heinrichs des Löwen hatten auch die Grafen von Olden- 
burg unter dem sächsischen Herzogthum gestanden. Seit der Zersplitterung des- 
selben erscheinen auch sie als reichsunmittelbare Stände, wie die meisten 
geistlichen und weltlichen Herren in Niedersachsen. Auch gelang ihnen manche 
wichtige Gebietserweiterung, so im J. 1234 der Erwerb eines Theiles des dama- 
ligen, zu beiden Seiten der Hunte und Weser belegenen Stedingerlandes, 
gegen dessen der Ketzerei beschuldigte Bewohner vom Erzbischof zu Bremen, in 
Verbindung mit benachbarten Fürsten und Grafen, ein förmlicher Kreuzzug unter- 
nommen wurde. Im 13'= Jahrhundert wurde mittelst Heirath des Grafen Burchardt 
von der Wildeshäuser Linie mit der Gräfin Kunigunde von Stotel (1218) das am 
rechten Weserufer gelegene Ländchen Wührden erworben. Dagegen erlitt Olden- 
burg einen erheblichen Verlust, indem 1270 Wildeshausen an das Erzstift Bre- 
men gelangte. In Folge des Stedinger Krieges erbaute Graf Otto II. um das 
J. 1247 in der Nähe des Stedinger Landes unweit Bremen an dem Delmeflusse 
die Burg Delmenhorst. Derselbe ist als der Stifter der Grafschaft Delmen- 
horst anzusehen, welche nach seinen unbeerbten Tode an den Sohn seines vor 
ihm verstorbenen Bruders Christians IIL, Graf Johann X., gelangte, welcher wahr- 
scheinlich der erste war, der sich Graf von Oldenburg und Delmenhorst 
nannte. Seitdem waren beide Grafschaften bald von einander getrennt, bald mit 
einander vereinigt. Im J. 1360 schloss Graf Konrad mit den Söhnen Christians IV., 
Otto IV. und Christian V., die ihrem Vater in der gemeinschaftlichen Regierung 
von Delmenhorst gefolgt waren, einen Familienvertrag, wornach sie sich 
gegenseitig verbanden, „nichts von ihren Ländern, ohne der Familie Bewilligung, 
so wenig erblich als zeitig zu veräussern, zu versetzen oder sonst davon abzu- 
bringen.“ Derselbe ist als das älteste Oldenburgische Hausgesetz anzusehen und 
sicher konstatirt, aber nicht mehr im Landesarchiv aufzufinden. (v. Halem 
B. I S. 201).
	        
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