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Graf Dieterich der Glückselige gelangte, da seine beiden Mitregenten
und zwar sein Vetter Moritz III. im J. 1420 und drei Jahre später sein Bruder
Christian VII. ohne männliche Leibeserben verstorben waren, zuerst wieder in
den Alleinbesitz beider Grafschaften. Da seine erste Gemahlin, eine
geborene Gräfin von Delmenhorst, kinderlos verstorben war, so säumte er nicht,
seinen dem Erlöschen nahen Stamın durch eine zweite Heirath fortzupflanzen.
Er vermählte sich mit Hedwig, der Schwester der letzten Schauenburgischen
Herzöge und Grafen von Holstein, Heinrich, Gerhard und Adolf. Durch diese
Verbindung, welcher drei Söhne, Christian, Moritz und Gerhard entspros-
sen, wurde er der Stammvater der nordischen Monarchen, und die Geschichte
giebt ihm den Beinamen des Glückseligen.
li. Die Grafen von Oldenburg und Delmenhorst seit 1448 bis su Ihrem Aussterben
mit Anton Günther Im J. 1667.
Bei des Grafen Diedrichs Tode 1440 waren seine drei Söhne noch minder-
jährig und wurden an dem Hof ihres mütterlichen Oheims, des Herzogs Adolf
von Holstein, erzogen. Derselbe lenkte die Wahl der dänischen Reichsstände
auf Christian, den erstgeborenen Sohn des Grafen Dietrich des Glückseligen,
welcher als K. Christian I. den dänischen Thron bestieg. Obgleich Dänemark
bis zum Erlasse der s. g. Lex Regia im J. 1660 ein Wahlreich war, so nah-
men doch die Stände bei der Thronbesetzung thatsächlich auf die königliche Fa-
milie Rücksicht, und bis auf den heutigen Tag sitzt der Mannesstamm Christians I.
auf den königlichen Thron von Dänemark. Wir verfolgen hier aber zunächst
die Geschichte der Linie des jüngsten Sohnes Gerhard, welche im Besitze der
heimischen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst verblieb. Nach der Bestim-
mung des Oheims sollten beide Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst Chri-
stians jüngstem Bruder, Gerhard, zufallen, während der zweite, Moritz, für den
geistlichen Stand bestimmt war. Aber dieser entsagte demselben, vermählte sich
und forderte, da noch kein Hausgesetz die Untheilbarkeit und Individualsucces-
sion eingeführt hatte, die volle Hälfte der väterlichen Grafschaften. Er erhielt
1463 den Besitz von Delmenhorst. Seine Linie erlosch aber wieder mit seinem
Sohne Jakob.
Gerhard der Kühne erwarb die friesische Wede, das jetzige Amt Varel,
führte mit seinem Bruder K. Christian I. von Dänemark wegen behaupteter Ansprüche
an die Herzogthümer Schleswig-Holstein eine für ihn unglückliche zehnjährige Fehde
und legte 1483 die Regierung nieder. Sein Sohn, Graf Johann XIV., eroberte in
Gemeinschaft mit den Herzögen von Braunschweig- Wolfenbüttel, Kalenberg und
Lüneburg, das grösstentheils zwischen der Weser und dem Jahdebusen liegende
Stad- und Budjadingerland. Nachdem ihm in dem zu Zetel mit den Friesen
abgeschlossenen Frieden 1517 das Stadland zugefallen war, gelangte er durch
späteren Ankauf der Antheile seiner Verbündeten in den alleinigen Besitz des