Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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und dem Kronprinzen von Schweden !). Auf Friedrich Adolf folgte sein Sohn 
Gustav III, 1771— 1792, diesem sein Sohn Gustav IV. Adolf, welcher am 29. März 
1809 der Krone entsagte, worauf sein Oheim als Karl XIII. den schwedischen 
Thron bestieg. Dieser kinderlose König adoptirte zuerst den Prinzen Christian 
August von Augustenburg, nach dessen Tode den französischen Marschall Ber- 
nadotte, Prinzen von Pontecorvo, welcher 1818 den schwedischen Thron, als 
Karl XIV. Johann, bestieg. Damit ist der schwedische Thron dem Hause Hol- 
stein-Gottorp verloren gegangen. Uebrigens starb Gustav IV. Adolf am 7. Febr. 
1837. Er hinterliess einen Sohn Gustav, der sich seit 5. Mai 1829 „Prinz 
von Wasa“ nannte. Derselbe ist 1878 ohne Hinterlassung männlicher Nach- 
kommen gestorben und damit ist der ältere oder königlich schwedische Ast der 
jüngern Linie Holstein-Gottorp im Mannsstamme erloschen. 
Vi. Lebertrngung der Grafschafien Oldenburg und Delmenhorst auf die Jüngere Linie 
des Hauses Holstein - Getiorp. 
Ziel der dänischen Politik war seit langer Zeit die Vereinigung der ge- 
sammten Herzogthümer Schleswig - Holstein unter dem Scepter der ältern könig- 
lichen Linie. Durch die oben erwähnten Reunionsverträge waren die privativen 
Antheile der jüngern königlichen Linie in den Besitz der ältern königlichen Linie 
gekommen. Der Antheil der gottorper Linie an Schleswig war seit 1720 that- 
sächlich mit dem königlichen Antheil vereinigt, dagegen befand sich die gottor- 
per Linie noch im Besitze des holsteinischen Antheils und nahm an der Ge- 
sammtregierung Antheil. Friedrich Adolf, der Vertreter der jüngern schwedi- 
schen Linie, hatte die oben erwähnten Verzichte geleistet. Dagegen kam man 
mit der ältern (russischen) Linie des Hauses Gottorp schwerer zu einem Finver- 
ständnisse. Der Grossfürst-Herzog Karl Peter Ulrich wies alle auf Aufgabe 
oder Austausch seiner angestammten Jande gehenden Anträge hartnäckig zurück, 
beabsichtigte vielmehr, nachdem er 1762 als Peter IH. den russischen Thron 
bestiegen hatte, mit gewaffneter Hand den ihm entzogenen schleswigschen An- 
theil zurückzuerobern. Anders wurde es, nachdem Katharina II. zur Regierung 
gelangt war, welche für ihren unmündigen Sohn, den Grossfürsten Paul, zu 
Unterhandlungen mit Dänemark bereit war. Die Konferenzen begannen am 
30. Dec. 1766 zu Kopenhagen und waren am 3. Dec. 1767 beendigt. Im pro- 
visorischen Traktate vom 11./22. April 1867 versprach die Kaiserin 
für sich und als Vormünderin ihres Sohnes auf den gottorpischen Antheil von 
Schleswig zu verzichten. Dafür übernahm der König alle bis 1720 vom regie- 
renden gottorpischen Hause kontrahirten Schulden, bezahlte der jüngern gottor- 
pischen Linie ihre vorbehaltenen Apanagegelder mit 250,000 Thir. und versprach 
den Prinzen Friedrich zum Verzichte auf die Koadjutorie des Bisthums Lübeck 
zu bewegen und dieselbe der jüngern gottorpischen Linie zu verschaffen und zu 
  
1) Gedruckt ist dieser Definitivvertrag in den „Urkunden und Materialien zur nähern Kenntniss 
der Geschichte und der Staatsverwaltung nordischer Reiche“ (1786. p. 147— 214.)
	        
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