Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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Dithmarschen Graf zu Oldenburg und Dellmenhorst in reifliche Erwägung ge- 
zogen, daß nunmehro die Zeit herannahe, um dasjenige Arrangement provisionel, 
welches Ihro Kaiserliche Majestät, die Allerdurchlauchtigste Großmächtigste Fürstin 
und große Frau, Frau Catharina die Zweite, Kaiserin und Selbsthalterin von allen 
Reußen, zu Moscau, Kiow, Wladimir, Novogrod, Zaarin zu Casan, Zaarin zu Astra- 
chan, Zaarin zu Siberien, Frau zu Plesckau und Großfürstin zu Schmolensko, Für- 
stin zu Estland, Liefland, Careelen, Tweer, Jugorien, Permien, Wiatka, Bolgarien 
und anderer mehr, Frau und Großfürstin zu Novogorod des niedrigen Landes, 
zu Czernigow, Resan, Rostow, Jaroslaw, Belo-Oserien, Udorien, Obdorien, Condi- 
nien, und der ganzen Nord-Seite, Gebieterin und Frau des Iverischen Landes, 
der Cartalinischen und Grusinischen Zaaren und des Cabardinischen Landes, der 
Czerkaßischen und Gorischen Fürsten und anderer mehr Erbfrau und Beherr- 
scherin, bereits in 1767 mit Höchstgedachter Seiner Königlichen Majestät zur Be- 
förderung der Glückseeligkeit der Ihnen von Gott anvertraueten Völcker, Reiche 
und Länder, nicht weniger um ein beständiges gutes Einverständniß unter Sich 
zu unterhalten und überhaupt den Ruhestand in Norden zu bevestigen, zugleich 
auch um alles dasjenige zu entfernen, was zu einigen Irrungen oder Mishellig- 
keiten zwischen den beiderseitigen Beherrschern des Rußischen Reichs und des 
Königreichs Dännemarck Gelegenheit geben könnte, unter sich verabredet, ge- 
schloßen und errichtet, nunmehro durch einen definitiv Tractat dergestalt gänz- 
lich zu aplaniren und zu beendigen, daß alle vormalige Differentien, es mögen 
selbige das Herzogthum Schleswig, oder das Herzogthum Hollstein angehen, gänz- 
lich aus dem Wege geräumt werden, zumal zugleich Ihro Kaiserl. Majestät Dero 
Höchste Vermittelung und expromittirte bona officia bei Höchstdero vielgeliebten 
Herrn Sohnes und Thronfolger Kaiserlicher Hoheit zu verwenden den gnädigsten 
Bedacht genommen haben; 
Als sind dem zu Folge von Seiner Königlichen Majestät zu Dännemarck und 
Norwegen etc. der bei Ihro Rußisch-Kaiserlichen Majestät und bei Seiner Kaiserlichen 
Hoheit dem Grußfürsten aller Reußen accredidirte Envoy6 extraordinaire und Ministre 
plenipotentiaire der Cammerherr Christian Friderich von Numsen und von Sr. Kaiser!l. 
Hoheit der bei Höchstdenenselben angestelte Ober-Hofmeister, würckliche Geheime 
Rath, würckliche Cammerherr und Ritter derer Ordens des heil. Andreas, des heil. 
Alexander Nefsky und der heil. Anna, Graf Nikita Panin, und der würckliche Geheime 
Rath und Ritter derer Ordens des Elephanten, des weißen Adlers und der heil. 
Anna, Caspar von Saldern ernannt nnd bevollmächtiget, um nach Maasgebung des in 
A® 1767 errichteten Arrangement provisionel nunmehro an ein arrangement defi- 
nitif die lezte Hand zu legen, einen förmlichen Tractat deshalb zu errichten und 
zu schließen, und dergestalt dieses ganze Geschäfte zum erwünschten Ende zu 
bringen, welche Ministres denn nach vorhero geschehener Auswechselung ihrer am 
Ende dieses Tractats beigefügten abschriftlichen Vollmachten zusammen getreten, 
den provisorischen Tractat definitive reguliret, über alle dahin gehörige Puncte 
die Final-Resolutiones verfaßet und sich bis zur erfolgten Ratification beiderseits 
Hoher Contrahenten über die nächsthin folgende Articulos gänzlich vereiniget 
haben; zumal beiderseits Aller- und Höchsten Contrahenten nichts eifriger am
	        
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