Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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2. die grosse Dammkoppel-Parcelle, circa 51 Scheffel Saat und der 
Auschluss an die Renken - Weide; 
o. der Blutegelteich neben dem Garten der Haarenmühle mit der Be- 
rechtigung der Ueberwegung durch diesen Garten nach dem Teiche; 
. der grosse Wildpark zu Rastede mit dem daran befindlichen Wohnhause 
und Nebengebäude des Parkaufsehers ; 
der kleine Wildpark daselbst; 
die zur Dienstwohnung des Parkaufschers zu Hankhausen früher gelegten 
12 und 14 Scheffel Saat Landes und ein Placken aus der Gemeinheit; 
das Schloss 
der Schlossthurm 
das Wachthaus vor dem Schlosse 
der Marstall zu Jever; 
der Schlossgarten 
die Wagen- und Torf- Remise bei dem Schlosse 
Für die Schlösser in Oldenburg und Rastede an Brennholz nach einem 
10jährigen Durchschnitt, jährlich . . . 0... 615 Faden. 
Für das Schloss in Jever an Brennholz, jährlich. 20... 14 Faden. 
und an Torf . . . . 00.0. 50 Puder. 
Sollte der Hof künftig längere Zeit in Jever residiren , so wird an Brenn- 
holz mehr geliefert; 
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a) für den Sommermomat . . » 2 2 2 2 220200000. 10 Faden, 
b) für den Wintermonat . . . ....830 Faden. 
die Jagd auf den sämmtlichen Kron- und Staatsgütern; 
die herrschaftlichen Kirchenstühle und das Gräfliche Mausoleum in der 
St. Lambertus-Kirche zu Oldenburg, resp. in der Kirche zu Jever, und 
die Herrschaftlichen Gräber auf dem Kirchhofe zu Oldenburg. 
ü. Im Fürstenthum Lübeck: 
. das Grossherzogliche Schloss mit sämmtlichen Nebengebäuden, als nament- 
lich den Wagen-Remisen, dem Marstall mit der Reitbahn, der Castellanei, 
dem Waschhause am Sec, den Fischbehältern, der Eishütte; der innere 
und äussere Schlossplatz, der Platz bei der Castellanei bis zum See; der 
Jungfernstieg und der Freigang; die Mitbenutzung des Materialhauses und 
der Holzhöfe am Jungfernstieg; 
das Cavalierhaus; 
die Hofgärtnerwohnung nebst Zubehör am Jungfernstiege, die Garten- 
knechtswohnung nebst Zubehör daselbst; 
. der Schlossgarten mit sämmtlichen darin befindlichen Gebäuden; der Kü- 
chengarten nebst Zubehör bei der Hofgärtnerwohnung; die Wasserleitungen 
nach dem Schlossgarten; die Aufsicht über die Anlage nach dem Eichen- 
hain und über die Spitze des Exercirplatzes, soweit diese mit Bäumen 
und Buschwerk bestanden ist; 
die Inseln im grossen Eutiner See mit den darauf befindlichen Gebäuden ;
	        
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