Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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6. der Jägerhof bei Eutin nebst den dazu gehörigen Nebengebäuden, Zwinger, 
Hofplatz und Gärten; 
7. der Pavillon nebst Küchengebäude und Pferdestall zu Sielbeck, die vor- 
malige Zieglerwohnung und das zum Ausbau bestimmte vormalige Brenn- 
haus mit den umliegenden Gründen; die Parkanlage im Ukeleigehege, 
deren etwaige Ausdehnung, auch auf die benachbarten, näher namhaft zu 
machenden, Forstorte und nach dem Leben vorbehalten bleibt; die Forst- 
cultur und Forstbenutzung in diesen Forstorten steht zwar der Forstbe- 
hörde zu, jedoch hat dieselbe dieserhalb mit der Hofverwaltung vorgängige 
Rücksprache zu nehmen; 
8. die Herrschaftlichen Zimmer im Forsthause zu Wüstenfelde; 
9. die zum Schlosse gehörigen Feuerlösch - Geräthschaften ; 
10. die ausschliessliche Jagd auf den sämmtlichen Kron- und Staatsgütern; 
11. an Lieferungen und Leistungen: 
a) aus den Forsten: ° 
für das Schloss u. s. w., incl. freie Anfuhr, wie bisher, 142 Faden ge- 
sundes Buchenkluftholz, 8 Faden Eichenholz, 1 Faden Knüppelholz, 
24 Tragt Busch zu Besen, nebst Schächten, 1'/, Fuder Erbsenbusch 
und 127,000 Soden Baggertorf, so wie 3200 Soden Stichtorf. 
Im Fall der Hof längere Zeit in Eutin residirt, wird an Brennholz 
mehr geliefert: 
für den Sommermonat . . » 2 2 2.22.2202... 10 Faden, 
für den Wintermonat . - . 2 2 202020202000 ..530 Faden. 
b) vom Bauhofe: 
jährliche unentgeldliche Lieferung von 4 Fuder Heu nach dem Mar- 
stall, so wie gegen ınarktgängige Vergütung Heu und Stroh, falls 
der Hof anwesend ist; 
jährliche unentgeldliche Lieferung von 100 Fuder Grand und 
von 60 Karren Dünger nach dem Schlossgarten ; 
jährliche unentgeldliche Lieferung von 10 Fuder Heu & circa 
1500 Pfund, 10 Fuder Stroh & circa 150 Klappen, und 4 Fuder 
Streustroh nach dem Jägerhofe; 
jährliche unentgeldliche Leistung der zu den Jagden benöthig- 
ten Fuhren, desgleichen Stellung der erforderlichen Kähne; 
gewisse bei Anwesenheit des Hofes bisher geleistete ausseror- 
dentliche Fuhren ; 
c) von 33 resp. Erbpächtern und vormals nach dem Vorwerk Roten- 
sande dienstpflichtig gewesenen Hufnern, einem jeden jährlich 1 Fu- 
der Heu oder aber 4 Thlr. an die Marstallscasse ; 
12. die herrschaftlichen Gräber auf dem Kirchhofe bei Eutin. 
II. Im Fürstenthum Birkenfeld: 
1. die Wohnung im Regierungsgebäude für die Grossherzogliche Familie; 
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