— 99 —
Nr. 135.
Ausführung des Gesetzes vom 25. Juni 1875, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Bieh-
seuchen in der Provinz Preußen.
Derlin, den 1. Mai 1876.
Das von den Zarren Ministern des Innern und für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten unter dem
11. Februar r. Is. genehmigte Reglement zur Ausführung der Verschriften im §. 60 des Geesetzes vom
25. Juni 1875, betreffend dic Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen — G. S. Nr. 23 — in der
Provinz Preußcn, ist mittels
Stück 9 des Amtsblatts der Regierung zu Marienwerder,
9 „ - · - Königsberg,
10 = - - - -Danzig,
- - .Gumbiunen
-10
für 1876 belannt gemacht worden.
ie im F. 1 u. ff. jenes Reglements näher bezeichucte Emtschädigungs. Pflicht des Provinzial-Ver-
bandes der Provinz Preußen ist mit dem Tage der Genehmigung des Rceglements in Kraft getreten.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 922. 4. 76. A. 2.
Nr. 136.
Mittheilung über den Ausbruch der Rotzkrankheit.
Berlin, den 4. Mai 1876.
Die Bestimmung im §. 5 der Instruktion über das beim Auftreten des Rotzes unter den Pferden der Truppen
zu beobachtende Verfahren vom 11. Neovember 1874, wenach die Truppentheilc bei Ausbruch des Retes
hiervon u. A. auch den Orts-Polizeibehörren Mittheilung zu machen haben, wird dahin erweitert, daß cinc
gleiche Benachrichtigung den Orts-Polizeibehörden aller derjenigen Ortschaften zuzufertigen ist, in welchen die
Truppenabtheilungen, deren Pferde unter Beobachtung gestellt sind (§. 4. B. der vorgedachten Instruktion), oder
einzelne Pferde solcher Truppenabtheilungen, innerhalb der letzten sechs Monate ver Ausbruch des Rotzes etwa
einquartiert gewesen sind.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 5. 3. A. 2.
Nr. .
Berabreichung nur weißer Decken= und Kopfpolsterbezüge in den Friedens-Lazarethen.
Berlin, den 4. Mai 1876.
Un mehr Material zu Verbandzwecken zu gewinnen, sollen auch den kasernementsmäßig in den Lazarethen
zntergebrachten militairischen Krankenwärtern und Lazareth-Gehülfen rc. künftig slatt der blaubunten Decken-
und Kopfpolsterbezüge ordinairc weiste Berüge gewährt werden. Die für das Lazareth-Ressort noch vorhandenen
blaubunten Ueberzüge sind jekech zunächst aufzubrauchen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameckc.
No. 368 2. M. M. A.
Nr. 138.
Rückrechnung der Bekleidungs-Kompetenzen für mangquirende Lazareth-Gehilfen.
Berlin, den 6. Mai 1876.
Im Anschluß an den Erlaß vom 22. September 1875 (A.-V.-Bl. Seite 227) wird hiermit bestimmt, daß
dic. Rückrechnung der Bekleidungs- 2c. Kompetenzen für die in der Zeit von der Entlassung der Reserven bis zur