Widerruf — 495
8 verheiratete Frau, die zum Vormunde 109
bestellt ist, zu entlassen, wenn der
Mann seine Zustimmung zur Über—
nahme oder zur Fortführung der Vor- 1397,
mundschaft versagt oder die Zu-
stimmung widerruft. Diese Vorschrift 1525
findet keine Anwendung, wenn der
Mann der Vater des Mündels ist. 530
1895.
1911 Für einen abwesenden Volljährigen 81
ist ein Abwesenheitspfleger zu bestellen,
wenn ersterer durch Erteilung eines 2253,
Auftrags oder einer Vollmacht Fürsorge
getroffen hat, aber Umstände ein-
getreten sind, die zum W. des Auftrags
oder der Vollmacht Anlaß geben. 2257
130 Willenserklärung s. Willens-
erklärung — Willenserklärung.
Zustimmung.
183 Die vorherige Zustimmung (Ein- 27
willigung) ist bis zur Vornahme des
Rechtsgeschäfts widerruflich, soweit 1643
nicht aus dem ihrer Erteilung zu
Grunde liegenden Rechtsverhältnisse
sich ein anderes ergiebt. Der W. 168
kann sowohl dem einen als dem
anderen Teilegegenüber erklärt werden. 178
Widerrufllichkeit. 1830
790 Anvweisung s. Anweisung — An- 130
weisung.
671 Auftrag s. Auftrag — Auftrag. 183
658 Auslobung s. Auslobung — Aus-
610
lobung.
Darlehen. »
W. des Versprechens der Hingabe
eines Darlehens s. Darlehen — Dar-
lehen.
Ehescheidung.
1584 W. von Schenkungen s. Ehe — Ehe-
Art.
scheidung.
Einführungsgesetz.
76 f. Widerruf — Güterrecht § 1405.
Hô s. Widerruf—Geschäftsfähigkeit 8 109.
763 s. Verein — Verein 8§ 27.
Widerrufsberechtigter
Geschäftsfähigkeit s. Wderru# —
Geschäftsfähigkeit.
Güterrecht.
1405, 1448, 1452, 1561 s. Widerruf
— Güterrecht.
s. Errungenschaftsgemeinschaft
— Güterrecht.
Schenkung s.
Schenkung.
Stiftung s. Widerruf — Stiftung.
Testament.
2270 W. eines Testaments oder einer
einzelnen in einem Testamente ent-
haltenen Verfügung s. Erblasser —
Testament.
W. des durch Testament erfolgten
Widerrufs einerletztwilligen Verfügung
. Erblasser — Testament.
Verein.
W. der Bestellung des Vorstandes s.
Verein — Verein.
Verwandtschaft 1690 s. Widerrut
— Vormundschaft 1830.
Vollmacht.
W. der Vollmacht s. Vollmacht —
Vollmacht.
s. Widerruf — Vollmacht.
Vormundschaft s. Widerruf —
Vormundschaft.
Willenserklärung s. Willens-
erklärung — Willenserklärung.
Zustimmung s. Widerruf — Zu-
stimmung.
Schenkung —
Widerrufsberechtigter s. auch Widerruf.
532
533
Schenkung.
Der Widerruf einer Schenkung ist
ausgeschlossen, wenn seit dem Zeit-
punkt, in welchem der W. von dem
Eintritte der Voraussetzungen seines
Rechtes Kenntnis erlangt hat, ein
Jahr verstrichen ist.
Auf das Widerrufsrecht kann erst
verzichtet werden, wenn der Undank
dem W. bekannt geworden ist.