Zurückbehaltung
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2800
733
so ist das zur Berichtigung Erforder-
liche zurückzubehalten.
Erbvertrag s. Erblasser — Testa-
ment 2261.
Gesellschaft.
Ist bei der Auseinandersetzung eine
Schuld der Gesellschaft noch nicht
fällig oder ist sie streitig, so ist das
zur Berichtigung Erforderliche zurück-
zubehalten. 731. «
Güterrecht.
1428 3. des von der Frau im Falle der
1475
1498
1546
273
Gütertrennung zur Bestreitung des
ehelichen Aufwandes zu zahlenden
Beitrags s. Gütertrennung — Güter-
recht.
Ist bei der Auseinandersetzung in
Ansehung des Gesamtguts der a. Güter-
gemeinschaft eine Gesamtgutsverbind-
lichkeit noch nicht fällig oder ist sie
streitig, so ist das zur Berichtigung
Erforderliche zurückzubehalten.
..... 1474, 1498, 1546.
Auf die Auseinandersetzung in An-
sehung des Gesamtguts der f. Güter-
gemeinschaft finden die Vorschriften
der §§ 1475, 1476, 1477 Abf. 1,
1479—1481 Anwendung; 1518.
f. Errungenschaftsgemeinschaft—
Güterrecht.
Leistung.
Hat der Schuldner aus demselben
rechtlichen Verhältnis, auf dem seine
Verpflichtung beruht, einen fälligen
Anspruch gegen den Gläubiger, so
kann er, sofern nicht aus dem Schulo-
verhältnisse sich ein anderes ergiebt,
die geschuldete Leistung verweigern,
bis die ihm gebührende Leistung be-
wirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
Wer zur Herausgabe eines Gegen-
standes verpflichtet ist, hat das gleiche
Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch
wegen Verwendungen auf den Gegen-
stand oder wegen eines ihm durch
diesen verursachten Schadens zusteht,
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8
274
556
803
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214
Zurückbehaltung
es sei denn, daß er den Gegenstand
durch eine vorsätzlich begangene un-
erlaubte Handlung erlangt hat.
Der Gläubiger kann die Aus-
übung des Zurückbehaltungsrechts
durch Sicherheitsleistung abwenden.
Die Sicherheitsleistung durch Bürgen
ist ausgeschlossen.
Gegenüber der Klage des Gläubigers
hat die Geltendmachung des Zurück-
behaltungsrechts nur die Wirkung,
daß der Schuldner zur Leistung gegen
Empfang der ihm gebührenden Leistung
(Erfüllung Zug um Zug) zu ver-
urteilen ist.
Miete.
Dem Mieter eines Grundstücks steht
wegen seiner Ansprüche gegen den
Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht
nicht zu.
Schuldverschreibung.
Z. des Betrages für den Zinsschein
bei Einlösung der Schuldverschreibung
s. Schuldverschreibung — Schuld-
verschreibung.
Testament.
s. Erbe 2046.
Z. einer beglaubigten Abschrift des an
das Nachlaßgericht zu sendenden Testa-
ments s. Erblasser — Testament.
Verjährung.
Die Verjährung ist gehemmt, solange
die Leistung gestundet oder der Ver-
pflichtete aus einem anderen Grunde
vorübergehend zur Verweigerung der
Leistung berechtigt ist.
Diese Vorschrift findet keine An-
wendung auf die Einrede des Zurück-
behaltungsrechts, des nicht erfüllten
Vertrags, der mangelnden Sicherheits-
leistung
Z. eines Betrages bei der Beendigung
des Konkurses für eine in Prozeß be-
fangene Forderung s. Verjährung
— Verjährung.
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