54
Schmertzen so groß sein, daß einer wenig Bedachts hat, ein rechtschaffen Te-
stament zu machen, derohalben sind wir jetzo bei gesundem Leib dieses Testa-
ment vffzurichten vnd zu machen verursachet. Wollen demnach vnsern Söhnen
ernstlich vff vätterlichen Gehorsam vnd schuldiger Pflicht fidei committiret, vod
vff guten christlichen Glauben bevohlen haben, dieses voser Testament vnd vät-
terliche letzte Verordnung zu halten, deme Folge zu thun, vnd nichts darwider
zu handeln, auch vnsere Rethe, Dienere vnd Vnderthanen ermanct haben, diesem
Testament zu gehorsamen, vnd vnsern Söhnen auch darzu mit Vleis und Treuen
rathen vnd ermahnen, daß sie solches vnser Testament halten vnd dem Volge
thun. Wir wollen nach vuserm Absterben bevehlen vusere Seele Gott, dem All-
mechtigen Vatter, Sohn vnd heiligen Geist, dem einigen Gott, drey Personen, inen
bitten, daß er vns guedig seyn, vnsere Sünde vergeben vmb seiner grundlosen
Barmhertzigkeit, voad vmb des Verdiensts Leiden vnd Sterben vnd Vfferstehung
seines einigen gebornen Sohns Jehsu Christi willen, vnsers Herrn.
8.2. Wegen der Begräbniß und Vermächtniß an die Armen.
Sobald als wir versterben, es sey an wilchem Ort, inwendig oder auswendig
vosers Lands, so sollen sie den Leichnam ghein Cassel führen, vnd in die Frey-
heiter Kirchen begraben, vnd darüber einen feinen Sargstein, wo wir den bei vn-
serm Leben selbst nicht machen ließen, mit einem ziemblichen Epitaphio machen.
Nach vnserm Absterben sollen auch vnsere Söhne, von Frawen Christinen ge-
boren, in Monatsfrist vier tausend Gulden Müntz, Haus- vnd andern armen,
nothdürfftigen Leuten umb Gottes Willen geben in vnsern Fürstenthumben vnd
Gaueschaften.
$. 3. Vorsorge für Kirchen und Schulen und wegen Beibehaltung der evangelischen Religion.
Wir wollen vnsere Söhne ermanet haben, daß sie bey der wahren Religion
des heiligen Evangelii alten vnd des neuen Testaments, und der Augspurgischen
Confession bleiben wollen, vnd sich darvon in keinem Wegk nicht lassen abwen-
den, auch die Prediger in gnedigem Bevehl haben, inen keinen Vberlast thun,
Beschwerung oder etwas das inen nachtheilig und verdrießlich sein mochte, zu-
fügen lassen; darneben aber auch cin gut Vffsehen haben, daß rechtschaffene
Superattendenten erhalten, die die Prediger, item Schulmeister in guter Refor-
mation (daß sie Inhalt der Augspurgischen Confession vnd dem Evangelio vnd
neuen Testament gemees lehren, auch daß sie ein gut Christlich Leben führen,
und dem Volk kein Ergernus geben,) halten.
8. 4. Fortsetzung.
Nachdem auch ein Zweyspalt des Sacraments vnd Abentmals des Herrn
vonder den Predigern ist, wilche Prediger nun bey der Concordi, die Buderus
seeliger zwischen den Lutherischen und Oberlendern hievor gemacht, bleiben, und
bekennen, dal warhaftig im Abendmahl vnd Sacrament der Leib vnd Blut Christi
geben vnd genossen werde, sollen sic in keinem Weg verjagen, noch weiter in
sie dringen.