fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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Eisenbahngesellschaft, Württembergische. Ermächtigung derselben zur Zwangsenteignung. 99. 
Eisenbahn verwaltung s. Staatseisenbahnverwaltung. 
Entschädigungen. Vergütung für die Naturalverpflegung marschierender 2c. Truppen. 2. 
Entscheidungen. Vollstreckbarkeit von Entscheidungen deutscher Gerichte in Bosnien, Herzegowina 
und Osterreich und österreichischer Gerichte in Deutschland. 195. 411. 
Ersatzkommissionen des Deutschen Reichs. Verzeichnis der Civilvorsitzenden. 115. 
Erzieher. Pensionsrechte derselben. 192. 
Eßlingen. Zuweisung der Geldverrechnung für das Forstamt Plochingen an das Kameralamt Eßlingen. 64. 
F. 
Faber, Karl in Kirchheim u. T. Genehmigung der Stiftung für Meister, Arbeiter und Arbeiterinnen. 116. 
Familienstatut der Freiherren von Gültlingen. Bekanntmachung der Civilkammer des Landgerichts 
Tübingen vom 9. Februar. 35. 
Familienstiftungen, Genehmigung: 
Archivstiftung der Stutz'schen Familie in Burleswagen. 18. 
Albert Griesinger'sche Familienstiftung in Stuttgart. 42. 
Gustav von Bühler'sche Familienstiftung an der Universität Tübingen. 375. 
Faßeichämter. Errichtung in Abtsgmünd. 415, und in Gingen a. F. 2. 
Fassion des vom Erblasser nicht oder zu wenig angemeldeten Einkommens. 399. 
Fette. Unbrauchbarmachung nicht zum Genusse für Menschen bestimmter ausländischer Fette. 35. 
Feuerversicherung der Gebäude s. Brandschaden. 414. 
Finanzgesetz s. Finanzwesen. 
Finanzwesen. Zuweisung der Geldverrechnung für das Forstamt Plochingen an das Kameral- 
amt Eßlingen. Verfügung des Finanzministeriums vom 2. April. 64. 
Einkommenssteuer. Vollzugsverfügung des Finanzministeriums vom 9. Juni. 117. 
Erster Nachtrag zum Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1903 bis 
31. März 1905. Gesetz vom 2. Juli. 193. 
Zweiter Nachtrag zu demselben Gesetz. Gesetz vom 2. Juli. 194. 
Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften. Vollzugs= 
verfügungen der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 22. September. 263, 
und vom 16. November (Abänderung). 377. 
Allgemeine Dienstaufsicht über die Kameralämter und das Hauptsteueramt 
Stuttgart. Königliche Verordnung vom 18. September. 305. 
Geschäftskreis des Steuerkollegiums und seiner Abteilungen. Verfügung des 
Finanzministeriums vom 24. September. 306. 
Anlegung und Fortführung der Steuerbücher. Vollzugsverfügung der Ministerien 
der Justiz, des Innern und der Finanzen vom 21. Oktober. 351. 
Kapitalsteuer. Vollzugsverfügung des Finanzministeriums vom 21. November. 389, 
und Verfügung des Justizministeriums vom 21. November. 399.
	        
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