Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.

Die Fischereipolizei. 157 
möglichst zu beschränken. (G. vom 12. Juli 1877.) Die 
Fischereiberechtigten haben kein Widerspruchsrecht gegen die 
Wasserbenutzung zu landwirtschaftlichen, gewerblichen und 
öftentlichen Zwecken und gegen die dazu dienenden Anlagen, 
vorbehältlich etwaiger gerichtlich geltend zu machender Ent- 
schädigungsansprüche. (G. vom 7. Februar 1868.) 
Die nach dem Rücktritt des Wassers innerhalb seines 
Grundeigentums zurückgebliebenen Fische zu fangen und sich 
anzueignen, steht zwar dem Grundbesitzer zu, es ist ihm jedoch 
jede Vorrichtung untersagt, wodurch das Wiederabfließen des 
ausgetretenen Wassers oder das Zurückgehen der Fische in 
den normalen \Wasserlauf gehindert wird. 
Insoweit es für die Ausübung der Fischerei erforderlich 
ist, steht dem Fischereiberechtigten die Befugnis zu, die Ufer 
zu betreten; in eingefriedigte Grundstücke darf er sich jedoch 
nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers begeben. 
Wer zahme Enten hält, hat dieselben von den Schon- 
revieren gänzlich fern zu halten und darf solche auf ge- 
schlossenen Gewässern nur mit Genehmigung des Fischerei- 
berechtigten zulassen. 
Das Rösten von Flachs und Hanf in nicht geschlossenen 
Gewässern ist verboten und kann nur ausnahmsweise unter 
besonderen Umständen von dem Landratsamte widerruflich 
gestattet werden. 
Das vollständige Abschlagen oder Ablassen natürlicher 
oder künstlicher Wasserläufe behufs der: Fischerei ist ver- 
boten. Zu anderen Zwecken darf ein Fischwasser nur nach 
wenigstens 24 Stunden vorher erfolgter Benachrichtigung der 
Fischereiberechtigten vollständig abgeschlagen werden. Dafern 
jedoch Gefahr im Verzuge ist, genügt die bloße, aber sofort 
zu bewirkende Anmeldung. 
$ 138. 
2. Verhältnis zur Jagd. 
Den Fischereiberechtigten ist gestattet, Fischottern, Fisch- 
adler, Fischreiher, Eisvögel und Taucher ohne Anwendung 
von Schießpulver zu töten oder zu fangen und für sich zu be- 
halten. Das Landratsamt ist berechtigt, den Fischerei-
	        
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