Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.

2 1. Abschnitt. 
Nach $ 31 des Grundgesetzes für das Fürstentum vom 
21. März 1854 können Staatsverträge über Abtretung von Ge- 
bietsteilen, wobei Untertanen aus dem Staatsverbande scheiden, 
nur mit Genehmigung des Landtags abgeschlossen werden. 
2. Das Fürstenhaus Schwarzburg, welches zu den 
ältesten deutschen Geschlechtern gehört, ist aus dem Hause 
der Grafen von Käfernburg hervorgegangen. Wie von einigen 
Geschichtsschreibern des fürstlichen Hauses Schwarzburg an- 
genommen wird, ist der Ahnherr dieser Grafen Gundar (Günther), 
ein Sohn des fränkischen Königs Lothar (wahrscheinlich des IV.). 
Graf Gundar soll in der ersten Hälfte des achten Jahrhunderts 
sich nach Thüringen begeben und die Käfernburg bei Arnstadt 
errichtet haben. Später soll dann einer seiner Nachkommen 
im Tale der Schwarza im Thüringer Walde die Schwarzburg 
erbaut haben. (Junghans, Geschichte der schwarzburgischen 
Regenten 1821.) 
Erst von der Mitte des zwölften Jahrhunderts an erhalten 
die Nachrichten über die Abstammung Zusammenhang und 
Zuverlässigkeit und zwar mit dem ersten als Grafen von 
Schwarzburg urkundlich beglaubigten Grafen von Käfernburg, 
Sizzo IH. Nach dessen Tode wurde das väterliche Erbe unter 
seine beiden Söhne Heinrich I. und Günther IV. geteilt; 
Heinrich 1. folgte dem Vater als Graf von Schwarzburg, 
Günther IV. als Graf von Käfernburg, Als Heinrich I. 
kinderlos starb, erbte Günther IV. auch Schwarzburg. Von 
den Söhnen des letzteren begründeten Heinrich OH, (F 1230) die 
Linie Schwarzburg und Günther V. (} 1220) die von Käfern- 
burg. Das gräfliche Haus Käfernburg erlosch 1335, worauf 
die Hauptbestandteile der Grafschaft Käfernburg an die Grafen 
von Schwarzburg fielen. Von der schwarzburgischen Linie 
zweigte sich 1275 die blankenburgische ab. Ein Glied der 
schwarzburg-blankenburger Linie war der im Jahre 1349 zum 
deutschen Kaiser gewählte Graf Günther XXI. Die Haupt- 
linie Schwarzburg- Schwarzburg erlosch im Jahre 13971); 
I) Auch starben aus a) im Jahre 1450 eine von 
Günther XVIIL, dem dritten Sohne des Grafen Günther XI., 
aus der Hauptlinie Schwarzburg-Schwarzburg zu Anfang des 
vierzehnten Jahrhunderts gestiftete Nebenlinie Schwarzburg- 
Wachsenburg und b) im Jahre 1564 eine von Heinrich X\”.,
	        
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