Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.

Allgemeine Einleitung. 3 
die Besitzungen der Linie Schwarzburg-Schwarzburg kamen 
an die Linie Schwarzburg-Blankenburg. Der letzteren ge- 
hören die jetzt regierenden Fürsten von Rudolstadt und von 
Sondershausen an. Der gemeinschaftliche Stammvater der 
Rudolstädter und der Sondershäuser Linie ist Graf Günther XL., 
der 1548 — zunächst außer der Herrschaft Leutenberg — die 
sämtlichen schwarzburgischen Lande vereinigte und wegen 
seines Reichtums den Beinamen „Mit dem fetten Maule“ er- 
hielt. Seine vier Söhne Günther XLI., Johann Günther IL, 
Albert VOL. und Wilhelm I. errichteten 1571 einen Teilungs- 
rezeß. Nach dem Tode Graf Günthers XLI. kam 1584 zwischen 
dessen Brüdern eine anderweite Teilung der schwarzburgischen 
Lande zustande. Bei dieser bekam Albert VII. zu seinem 
Anteile auch Rudolstadt. Er nahm daselbst seine Residenz 
und verlieh dadurch seiner Nachkommenschaft den Namen 
der Rudolstädter Linie. Nachdem auch Graf Wilhelm I. 1598 
gestorben war, wurde über dessen Verlassenschaft 1599 der 
Ilmsche Hauptrezeß abgeschlossen. Durch die eben genannten 
drei Teilungen erhielt Schwarzburg-Rudolstadt der Hauptsache 
nach seine heutige Gestalt. 
Der Kaiser Joseph I. verlieh im Jahre 1710 dem Grafen 
Ludwig Friedrich I. die Würde eines Reichsfürsten und erhob 
die bisherige Grafschaft Schwarzburg-Rudolstadt zu einem un- 
mittelbaren Reichsfürstentum. 
Zwischen den beiden schwarzburgischen Häusern ist im 
Jahre 1715 ein Sukzessionsvertrag abgeschlossen worden, 
welcher das Erstgeburtsrecht für beide fürstlichen Linien 
einführt und das gegenseitige Erbrecht derselben befestigt. 
Schwarzburg-Rudolstadt trat 1815 dem deutschen Bunde bei 
Däs Land hat seit 1816 eine ständische Verfassung, die später 
einer wesentlichen Umgestaltung unterlag. 
Das Fürstentum hat eine konstitutionell-monarchische 
Verfassung, die auf dem Grundgesetz vom 21. März 1854 
beruht. 
  
dem jüngsten Sohne des Grafen Heinrich IX., aus der Haupt- 
linie Schwarzburg-Schwarzburg gestiftete Nebenlinie Schwarz- 
burg-Leutenberg, die etwa zweihundert Jahre ununterbrochen 
ihre Residenz zu Leutenberg hatte. 
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