Allgemeine Einleitung. 3
die Besitzungen der Linie Schwarzburg-Schwarzburg kamen
an die Linie Schwarzburg-Blankenburg. Der letzteren ge-
hören die jetzt regierenden Fürsten von Rudolstadt und von
Sondershausen an. Der gemeinschaftliche Stammvater der
Rudolstädter und der Sondershäuser Linie ist Graf Günther XL.,
der 1548 — zunächst außer der Herrschaft Leutenberg — die
sämtlichen schwarzburgischen Lande vereinigte und wegen
seines Reichtums den Beinamen „Mit dem fetten Maule“ er-
hielt. Seine vier Söhne Günther XLI., Johann Günther IL,
Albert VOL. und Wilhelm I. errichteten 1571 einen Teilungs-
rezeß. Nach dem Tode Graf Günthers XLI. kam 1584 zwischen
dessen Brüdern eine anderweite Teilung der schwarzburgischen
Lande zustande. Bei dieser bekam Albert VII. zu seinem
Anteile auch Rudolstadt. Er nahm daselbst seine Residenz
und verlieh dadurch seiner Nachkommenschaft den Namen
der Rudolstädter Linie. Nachdem auch Graf Wilhelm I. 1598
gestorben war, wurde über dessen Verlassenschaft 1599 der
Ilmsche Hauptrezeß abgeschlossen. Durch die eben genannten
drei Teilungen erhielt Schwarzburg-Rudolstadt der Hauptsache
nach seine heutige Gestalt.
Der Kaiser Joseph I. verlieh im Jahre 1710 dem Grafen
Ludwig Friedrich I. die Würde eines Reichsfürsten und erhob
die bisherige Grafschaft Schwarzburg-Rudolstadt zu einem un-
mittelbaren Reichsfürstentum.
Zwischen den beiden schwarzburgischen Häusern ist im
Jahre 1715 ein Sukzessionsvertrag abgeschlossen worden,
welcher das Erstgeburtsrecht für beide fürstlichen Linien
einführt und das gegenseitige Erbrecht derselben befestigt.
Schwarzburg-Rudolstadt trat 1815 dem deutschen Bunde bei
Däs Land hat seit 1816 eine ständische Verfassung, die später
einer wesentlichen Umgestaltung unterlag.
Das Fürstentum hat eine konstitutionell-monarchische
Verfassung, die auf dem Grundgesetz vom 21. März 1854
beruht.
dem jüngsten Sohne des Grafen Heinrich IX., aus der Haupt-
linie Schwarzburg-Schwarzburg gestiftete Nebenlinie Schwarz-
burg-Leutenberg, die etwa zweihundert Jahre ununterbrochen
ihre Residenz zu Leutenberg hatte.
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