Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.

330 3. Abschnitt. Polizei. 
dem Namen „Mathilden-Stiftung“ in Oberweißbach eine 
Stiftung mit dem Zwecke der Ausübung der Krankenpflege für 
Arme errichtet worden. Die Zweckbestimmung der Stiftung 
ist durch Festlegung eines großen Kapitals von der Hohen 
Stifterin für die Zukunft gesichert. 
Ferner sind Veranstaltungen getroffen, um die auf ehr- 
lichem Arbeitssuchen begriffenen Wanderer zu unterstützen. 
Es bestehen im Fürstentume zurzeit zwei Naturalver- 
pflegungsstationen: in der Stadt Rudolstadt (unterhalten durch 
die Stadtgemeinde) und in der Stadt Frankenhausen a. K. 
(unterhalten durch Vereinsbeiträge und durch Zuschüsse der 
Gemeinden des Landratsamtsbezirks Frankenhausen. Das 
Fürstentum hat sich dem zur Bekämpfung der Wanderbettelei 
gebildeten Verein für Thüringen angeschlossen. Dieser stellt 
sich die Aufgabe, dahin zu wirken, daß den Wandernden jeder 
Vorwand zum Betteln genommen und den arbeitslosen, aber 
arbeitswilligen Elementen unter ihnen die Möglichkeit, sich 
wieder eine Stellung im Leben zu erringen, geboten werde. 
Die von diesem Vereine errichtete Arbeiterkolonie Geils- 
dorf bei Stadtilm im Landratsamtsbezirk Rudolstadt hat seit 
ihrer im Jahre 1889 stattgehabten Eröffnung unausgesetzt 
eine stetige erfolgreiche Tätigkeit ausgeübt.
	        
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