330 3. Abschnitt. Polizei.
dem Namen „Mathilden-Stiftung“ in Oberweißbach eine
Stiftung mit dem Zwecke der Ausübung der Krankenpflege für
Arme errichtet worden. Die Zweckbestimmung der Stiftung
ist durch Festlegung eines großen Kapitals von der Hohen
Stifterin für die Zukunft gesichert.
Ferner sind Veranstaltungen getroffen, um die auf ehr-
lichem Arbeitssuchen begriffenen Wanderer zu unterstützen.
Es bestehen im Fürstentume zurzeit zwei Naturalver-
pflegungsstationen: in der Stadt Rudolstadt (unterhalten durch
die Stadtgemeinde) und in der Stadt Frankenhausen a. K.
(unterhalten durch Vereinsbeiträge und durch Zuschüsse der
Gemeinden des Landratsamtsbezirks Frankenhausen. Das
Fürstentum hat sich dem zur Bekämpfung der Wanderbettelei
gebildeten Verein für Thüringen angeschlossen. Dieser stellt
sich die Aufgabe, dahin zu wirken, daß den Wandernden jeder
Vorwand zum Betteln genommen und den arbeitslosen, aber
arbeitswilligen Elementen unter ihnen die Möglichkeit, sich
wieder eine Stellung im Leben zu erringen, geboten werde.
Die von diesem Vereine errichtete Arbeiterkolonie Geils-
dorf bei Stadtilm im Landratsamtsbezirk Rudolstadt hat seit
ihrer im Jahre 1889 stattgehabten Eröffnung unausgesetzt
eine stetige erfolgreiche Tätigkeit ausgeübt.