16 2. Abschnitt. Die staatlichen Organe u. Funktionen.
schulen nnd der technischen Unterrichtsanstalten — sowie die
kirchlichen Angelegenheiten (siehe $$ 30-45).
4. für die Finanzen.
Die Finanzabteilung hat die Verwaltung des gesamten
Kammervermögens (der Domänen und der Forsten) sowie die
Verwaltung der direkten und indirekten Steuern und Abgaben.
Dieser Abteilung steht ferner die Aufsicht zu über die beiden
mit dem Sitze in Rudolstadt errichteten Katasterämter.
Dieselben haben die bei der Landesvermessung hergestellten
Karten, die Grundsteuerbücher und Gebäudesteuerrollen auf
dem Laufenden zu erhalten. Das Personal jedes der beiden
Katasterämter besteht aus einem Katasterkontrolleur als Diri-
genten und der erforderlichen Zahl von Gehilfen. Die Ge-
richte haben von den bei ihnen vorkommenden Verhandlungen,
welche den Übergang des Eigentums an Grundstücken auf
einen anderen Besitzer betreffen, dem Katasteramte Kenntnis
zu geben. Die Landratsämter haben alljährlich dem Kataster-
amte eine Nachweisung der im abgelaufenen Jahre innerhalb
ihres Bezirks erteilten Baukonsense zuzustellen. Die auf das
Katasterwesen bezughabenden Geschäfte des Ministeriums
(Finanzabteilung) werden in einem besonderen Bureau desselben
bearbeitet, welches die Bezeichnung Katasterbureau führt.
Dem Katasterbureau liegt insbesondere ob: a) die Führung
der nach den Geschäftsdistrikten der Steuerkassen getrennt
anzulegenden Hauptkontrollverzeichnisse, in welche die der
Genehmigung des Ministeriums, Abteilung der Finanzen, unter-
liegenden Zu- und Abgänge der Grund- und Gebäudesteuer
eingetragen werden, b) die Anfertigung der zu den Fort-
schreibungsvermessungen erforderlichen Auszüge aus den
Originalkarten und der von Behörden und Privaten beantragten
Kopien usw. der fraglichen Karten, c) sofern es auf die An-
fertigung neuer Grundsteueranlagen ankommt, die Ausführung
der damit verbundenen Kartierungs-, Berechnungs- und Re-
gistraturarbeiten, d) die Prüfung der seitens der Kataster-
ämter ausgeführten Fortschreibungsverhandlungen und Ver-
messungen.
Die der Finanzabteilung unterstehende Staatsforst-
verwaltung gliedert sich in das Oberforstamt als diri-
gierende inspizierende Behörde mit dem Sitze in Rudolstadt