Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

V. Das Abgeordnetenhaus. 5. Reglement v. 18. September 1893. 487 
Es haben erhalten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1) Stimmen, 
2) » 
3) „ 
» 
5) „ 
6) „ 
7) „ 
8) „ 
9) „ 
10) 7y 
11) „ 
12) » 
Da der aus 
  
  
die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde er, als 
wird durchstrichen, wenn] zum Wahlmann gewählt, der Versammlung bekannt 
2 zu wählen sind. gemacht, erklärte, da er in der Versammlung anwesend 
war, auf Befragen, daß er die Wahl annähme und 
unterschrieb zum Zeichen dessen. 
  
  
- Da 
1) aus 
2) aus 
  
  
wird durchstrichen, die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit er- 
kairlr rchen, wenn halten haben, so wurden dieselben, als zu Wahlmän- 
wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist. 
len ist. nern gewählt, der Versammlung bekannt gemacht und 
sie erklärten, da sie in der Versammlung anwesend 
waren, auf Befragen, daß sie die Wahl annähmen, 
und unterschrieben zum Zeichen dessen. 
K Da hiernach Keiner die absolute Mehrheit erhalten 
hatte, so wurde nach den Bestimmungen des § 17 des 
Reglements zu einer engeren Wahl geschritten, wobei, 
da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, 
nur diejenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen 
waren, welche die meisten Stimmen gehabt hatten. 
Da jedoch p der zur engeren Feanrl zu 
. . bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vor- 
sirddurchlirschen. stehend unter Nr. Genannten eine gleiche Stim- 
erforderlich ist. menzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das 
Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen 
wurde. 
Demnach kamen zur engeren Wahl: 
) 
2) 
3) 
4) 
Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der 
Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein 
à5) Siehe die Anmerkung auf der nächsten Seite. 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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