V. Das Abgeordnetenhaus. 5. Reglement v. 18. September 1893. 487
Es haben erhalten
1) Stimmen,
2) »
3) „
»
5) „
6) „
7) „
8) „
9) „
10) 7y
11) „
12) »
Da der aus
die absolute Mehrheit erhalten hatte, so wurde er, als
wird durchstrichen, wenn] zum Wahlmann gewählt, der Versammlung bekannt
2 zu wählen sind. gemacht, erklärte, da er in der Versammlung anwesend
war, auf Befragen, daß er die Wahl annähme und
unterschrieb zum Zeichen dessen.
- Da
1) aus
2) aus
wird durchstrichen, die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit er-
kairlr rchen, wenn halten haben, so wurden dieselben, als zu Wahlmän-
wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.
len ist. nern gewählt, der Versammlung bekannt gemacht und
sie erklärten, da sie in der Versammlung anwesend
waren, auf Befragen, daß sie die Wahl annähmen,
und unterschrieben zum Zeichen dessen.
K Da hiernach Keiner die absolute Mehrheit erhalten
hatte, so wurde nach den Bestimmungen des § 17 des
Reglements zu einer engeren Wahl geschritten, wobei,
da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat,
nur diejenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen
waren, welche die meisten Stimmen gehabt hatten.
Da jedoch p der zur engeren Feanrl zu
. . bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vor-
sirddurchlirschen. stehend unter Nr. Genannten eine gleiche Stim-
erforderlich ist. menzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das
Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen
wurde.
Demnach kamen zur engeren Wahl:
)
2)
3)
4)
Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der
Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein
à5) Siehe die Anmerkung auf der nächsten Seite.