Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

V. Das Abgeordnetenhaus. 5. Reglement v. 18. September 1893. 489 
wird durchstrichen, 
wenn nur 1 Wahl- 
mann zu wählen war, 
oder die beiden zu 
U 
  
wählenden Wahlmän-! 
ner bei der ersten en- 
geren Wahl die abso- 
lute Stimmenmehrheit 
erhalten haben. 
wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist. 
  
  
  
  
Da jedoch die Auswahl der zur 
engeren Wahl zu bringenden Per- 
wird durchstrichen sonen zweifelhaft war, weil auf die 
wenn keine Aus vorstehend unter Nr.. Genannten 
loosung erforder-) eine gleiche Stimmenzahl gefallen 
lich ist. war, so entschied zwischen ihnen das 
Loos, welches durch die Hand des 
Vorstehers gezogen wurde. 
Demnach kamen zur engeren Wahl: 
1) 
2) 
Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der 
Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein 
Urwähler der dritten Abtheilung seine Stimme abzu- 
geben habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte 
er die Abstimmung für geschlossen. 
Die Zahl der Stimmenden betrug — 
ungültige Stimmen waren vorhanden — 
die Zahl der gültigen Stimmen be- 
trägt alsso — 
und ist mithin die absolute Mehrheit 
Es erhielten bei dieser engeren Wahl 
1) Stimmen, 
2) # 
Da deraus 
— Stimmen erhalten hat, 
wird durchstrichen, so ist er zum Wahlmann durch ab- 
wenn tummen. solute Mehrheit gewählt, und als 
s solcher der Versammlung bekannt ge- 
macht worden. 
Da auf beide eine gleiche Stim- 
menzahl gefallen war, entschied unter 
wird durchstrichen, ihnen das Loos, welches von der 
wenn Stimmen= ) Hand des Vorstehers gezogen wurde 
gleichheit nicht vor-,)Wund auf den aus 
liegt. ijiel. Derselbe wurde 
der Versammlung als Wahlmann be- 
kannt gemacht. 
Da er in der Versammlung anwesend war, um 
die Annahme der Wahl befragt, erklärte er, dieselbe 
annehmen zu wollen, und unterschrieb zum Zeichen 
  
  
  
  
  
  
  
dessen. 
Die Urwähler der dritten Abtheilung wurden in Gemäßheit des § 14 
des Reglements zum Abtreten veranlaßt und entfernten sich.
	        
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