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wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.
V. Das Abgeordnetenhaus. 5. Reglement v. 18. September 1893.
s
wird durchstrichen,
wenn Stimmengleich-
heit unter allen zur
engeren Wahl Gestell-
ten nicht vorliegt.
Fr
wird durchstrichen,
wenn nur 1 Wahl-
mann zu wählen war,
oder die beiden
zu wählenden Wahl-)
männer bei der ersten
engeren Wahl die ab-
solute Stimmenmehr-
heit erhalten haben.
Da auf beide zur engeren Wahl gestellten
Personen eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, ent-
schied unter ihnen das von der Hand des Vorstehers
gezogene Loos, welches auf den
aus und den
Derselbe
fiel. Deebeh wurde(n)
aus
der Versammlung als („Wahlmann belannt gemacht.
Wahlmänner
Auf Befragen erklärte(n) puessen, da sie (er) in
der Versammlung anwesend le daß sie (er) die
Wahl annähmeln), und unterschrieblen) zum Zeichen
dessen.
Es wurde, da noch 1 Wahlmann zu wählen war,
in Bezug auf diesen zur engeren Wahl geschritten,
wobei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen waren,
welche, nächst dem bereits Gewählten, die meisten
Stimmen gehabt hatten.
Da jedoch die Auswahl der zur
engeren Wahl zu bringenden Personen
wird durchstrichen, zweifelhaft war, weil auf die vor-
wenn keine Aus-) stehend unter Nr. — Genannten
loosung erforder-) eine gleiche Stimmenzahl gefallen
lich ist. war, so entschied zwischen ihnen das
Loos, welches durch die Hand des
Vorstehers gezogen wurde.
Demnach kamen zur engeren Wahl:
1)
2)
Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der
Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein
Urwähler der zweiten Abtheilung seine Stimme abzu—
geben habe. Als sich niemand weiter meldete, erklärte
er die Abstimmung für geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrng–
ungültige Stimmen waren vorhanden
die Zahl der gültigen Stimmen be-
trägt also —
und ist mithin die absolute Mehrheit
Es erhielten bei dieser engeren Wahl
1) Stimmen,
2) 6„
wird durchstrichen, Da der aus
wenn Stimmen- Stimmen erhalten hat,
gleichheit vorliegt. l so ist er zum Wahlmann durch ab-