Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist. 
  
V. Das Abgeordnetenhaus. 5. Reglement v. 18. September 1893. 495 
eigen &’ Die Zahl der Stimmenden betrrg 
ahl- . . 
zussgänzuesååsässtJ)Stumnensmdabgegeben....—— 
ungültige Stimmen waren vorhanden — 
die Zahl der gültigen Stimmen be— 
trägt aslsloann 
und ist mithin die absolute Mehrheit 
Es erhielten bei dieser engeren Wahl 
1) 
  
  
  
  
  
Stimmen, 
2) I ⅛X ° 7 
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4 „ 
Da der aus — 
wird durchstrichen, und der aus 
wenn Stimmengleic- die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten 
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Bisses-:DIE-Is-spzsxssskgxszhissiischssxzssgggsszkzxgxxsss 
en vorliegt. durch absolute Mehrheit gewählt worden und wurde(n) 
als solche(r) der Versammlung bekannt gemacht. 
*) (Siehe Anmerkung S. 494.) 
Da auf eide) zur engeren Wahl gestellten Per- 
sonen eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, entschied 
wird durchstrichen, unter ihnen das von der Hand des Vorstehers gezogene 
  
  
  
  
  
wenn Stimmengleich- 
heit under allen zur] Loos, welches auf den aus 
engeren Wahl Gestel. — und den Derselte 
ten nicht vorliegt.aus fiel. (Dese wurdeln) 
der Versammlung als (nahimenn. bekannt gemacht. 
Auf Befragen erklärtein) (Beselten), da sie (er) 
in der Versammlung anwesend warlen), daß sie (er) 
die Wahl annähmeln), und unterschrieben) zum Zeichen 
dessen. 
Es wurde, da noch 1 Wahlmann zu wählen war, 
in Bezug auf diesen zur engeren Wahl geschritten, wo- 
- bei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen waren, 
neird kurchsrchen. welche nächst dem bereits Gewählten die meisten Stim- 
mann zu wählen war, men gehabt hatten. 
oder die beiden - Da jedoch die Auswahl der zur 
zu wählenden Wahl- engeren Wahl zu bringenden Per- 
männer bei der ersten! Z . 
engeren Wahl wird durchstrichen, sonen zweifelhaft war, weil auf die 
die absolute wenn keine Aus-) vorstehend unter Nr. —— Genann- 
Stimmenmehrheit loofung erforder-) ten eine gleiche Stimmenzahl gefallen 
erhalten haben. lich ist. war, so entschied zwischen ihnen das 
  
  
Loos, welches durch die Hand des 
Vorstehers gezogen wurde.
	        
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