VI. Das Königshaus. 1. Die wichtigsten Hausgesetze. 589
d. Erneuerung der Pactorum Domus vom 24. Juni, 11./14. Juli 1752.
und deren Nachkommen beyderley Geschlechts hierunter vor der nechsten und
allen anderen Erbinnen der jetzigen Marggräfl. Linie und deren Nachkommen,
den Vorzug genießen und in denen Provintzien und Landen, welche sich als-
dann zur weiblichen Erbfolge eröffnen werden, mit gäntzlicher Ausschließung
der letzteren, ohnstreitig und ohnwiedersprechlich succediren sollen.
Wir, die Beyde Regierende Marggraffen, acceptiren und erkennen auch
sothane genereuse Königliche Verfügung nebst der zum Vortheil der Printzeßinnen
von der Königl. Chur-Linie und deren Descendenten angehengten Reservation,
mit dem allerverpflichtesten Dancke, versprechen und verbinden Uns auch, für
Uns, und Unsere Fürstliche Successores hiedurch auf das Kräfftigste, nicht
nur den hierunter von Seiner Königl. May. intendirten Heilsahmen Endtzweck
nach äußersten Kräfften zu befordern, sondern auch, auff letztbeschriebenen be-
trübten Fall, denen Descendenten der Königl. Printzessinnen den Ihnen vorbe-
haltenen Vorzug vor denen Unserigen und Ihren Nachkommen unverweigerlich
zu lassen und sie daran in keine Wege zu hindern, noch zu irren: allermaßen
Wir dann auch allen denen beneticüs und Rechts-Behelffen, welche von denen
Unserigen dagegen etwann allegiret werden könten, auff das feyerlichste
renunciiren.
Des zu Uhrkund sind von gegenwärtiger Verabredung, welche übrigens
auff das äußerste secretiret, und ohne Unserer, des Königs, Genehmigung,
Niemanden, dem es zu wissen nicht unumbgänglich nöthig ist, communiert
werden soll, drey gleichlautende Exemplaria verfertiget, und von Uns dem
Könige, und Unsers freundlich geliebtesten Herrn Bruders, des Printzen
Wilhelms von Preußen, Königl. Hoheit und Ld. nicht weniger von Uns denen
Beyden Regierenden Marggraffen zu Brandenburg unterzeichnet, und mit Unseren
allerseitigen Insiegeln bestärcket worden.
So geschehen in Unserer Königlichen Residentz-Stadt Berlin, den vier
und zwantzigsten Junii sodann in Unserer Fürstlichen Residentz-Stadt Bayreuth
den Eilften Julii, wie auch in Unserer Fürstlichen Residentz-Stadt Onolzbach,
den vierzehenden Julii im Jahr nach Christi Geburth Ein Tausend Sieben
Hundert zwey und fünffzig.
(L. S.) Friederich
(L. 8.) Wilhelm
(L. S.) Friederich M. z. B. C.
(L. S.) Carl M. z. B.
H. v. Podewils. Finckenstein.
v. Lauterbach. v. Ellrod. v. Seckendorff. v. Bobenhausen.
v. Hutten.
Nähere Verabredung zwischen Sr. Königl.
May. in Preußen und der regierenden
Herren Marggraffen zu Bayreuth und
Onoltzbach durchs. wegen der künftigen
Stuccessions Fälle in feudis promiscuis