Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

VI. Das Königshaus. 1. Die wichtigsten Hausgesetze. 589 
d. Erneuerung der Pactorum Domus vom 24. Juni, 11./14. Juli 1752. 
und deren Nachkommen beyderley Geschlechts hierunter vor der nechsten und 
allen anderen Erbinnen der jetzigen Marggräfl. Linie und deren Nachkommen, 
den Vorzug genießen und in denen Provintzien und Landen, welche sich als- 
dann zur weiblichen Erbfolge eröffnen werden, mit gäntzlicher Ausschließung 
der letzteren, ohnstreitig und ohnwiedersprechlich succediren sollen. 
Wir, die Beyde Regierende Marggraffen, acceptiren und erkennen auch 
sothane genereuse Königliche Verfügung nebst der zum Vortheil der Printzeßinnen 
von der Königl. Chur-Linie und deren Descendenten angehengten Reservation, 
mit dem allerverpflichtesten Dancke, versprechen und verbinden Uns auch, für 
Uns, und Unsere Fürstliche Successores hiedurch auf das Kräfftigste, nicht 
nur den hierunter von Seiner Königl. May. intendirten Heilsahmen Endtzweck 
nach äußersten Kräfften zu befordern, sondern auch, auff letztbeschriebenen be- 
trübten Fall, denen Descendenten der Königl. Printzessinnen den Ihnen vorbe- 
haltenen Vorzug vor denen Unserigen und Ihren Nachkommen unverweigerlich 
zu lassen und sie daran in keine Wege zu hindern, noch zu irren: allermaßen 
Wir dann auch allen denen beneticüs und Rechts-Behelffen, welche von denen 
Unserigen dagegen etwann allegiret werden könten, auff das feyerlichste 
renunciiren. 
Des zu Uhrkund sind von gegenwärtiger Verabredung, welche übrigens 
auff das äußerste secretiret, und ohne Unserer, des Königs, Genehmigung, 
Niemanden, dem es zu wissen nicht unumbgänglich nöthig ist, communiert 
werden soll, drey gleichlautende Exemplaria verfertiget, und von Uns dem 
Könige, und Unsers freundlich geliebtesten Herrn Bruders, des Printzen 
Wilhelms von Preußen, Königl. Hoheit und Ld. nicht weniger von Uns denen 
Beyden Regierenden Marggraffen zu Brandenburg unterzeichnet, und mit Unseren 
allerseitigen Insiegeln bestärcket worden. 
So geschehen in Unserer Königlichen Residentz-Stadt Berlin, den vier 
und zwantzigsten Junii sodann in Unserer Fürstlichen Residentz-Stadt Bayreuth 
den Eilften Julii, wie auch in Unserer Fürstlichen Residentz-Stadt Onolzbach, 
den vierzehenden Julii im Jahr nach Christi Geburth Ein Tausend Sieben 
Hundert zwey und fünffzig. 
(L. S.) Friederich 
(L. 8.) Wilhelm 
(L. S.) Friederich M. z. B. C. 
(L. S.) Carl M. z. B. 
H. v. Podewils. Finckenstein. 
v. Lauterbach. v. Ellrod. v. Seckendorff. v. Bobenhausen. 
v. Hutten. 
Nähere Verabredung zwischen Sr. Königl. 
May. in Preußen und der regierenden 
Herren Marggraffen zu Bayreuth und 
Onoltzbach durchs. wegen der künftigen 
Stuccessions Fälle in feudis promiscuis
	        
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