Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

602 VI. Das Königshaus. 3. Titel und Wappen. 
das sechste Feld als das sechste; in der zweiten Reihe das dritte Feld als 
das siebente, das vierte als das achte u. s. w. zählt. 
Die acht und vierzig Felder des Hauptschildes sind nach der Folgeordnung 
des Modells folgende: 
4. Wegen des souveränen Herzogthums Schlesien. 
Im goldenen Felde ein schwarzer, goldbewehrter, rothgezungter, mit einer 
Lerhogerron bedeckter Adler. Auf der Brust desselben liegt ein silberner 
albmond, zwischen dessen aufwärts gehenden Spitzen ein silbernes Kreuz 
hervorwächst. 
5. Wegen des Großherzogthums Nieder-Rhein. 
Im silbernen Felde der Preußische Reichsadler, auf dessen Brust ein 
grünes, mit einem silbernen, wellenweis gezogenen Schrägrechtbalken belegtes, 
mit einer Krone bedecktes Herzschildlein ruht. 
6. Wegen des Großherzogthums Posen. 
Im silbernen Felde der Preußische Reichsadler, auf dessen Brust ein 
rothes, mit einem silbernen, goldbewehrten, rothgezungten, goldgekrönten Adler 
belegtes, mit einer Krone bedecktes Herzschildlein ruht. 
7. Wegen des Herzogthums Sachsen. 
In einem von Gold und Schwarz zehnmal guergestreiften Felde ein 
schrägrechts liegender grüner Rautenkranz. 
8. Wegen des Herzogthums Westfalen. 
Im rothen Felde ein springendes silbernes Roß. 
9. Wegen des Herzogthums Engern. 
Im silbernen Felde drei, zu zwei und eins gestellte rothe Schröterhörner. 
10. Wegen des Herzogthums Pommern. 
Im silbernen Felde ein rother, goldbewehrter, rothgezungter Greif. 
11. Wegen des Herzogthums Lüneburg. 
Im goldenen, mit rothen Herzen bestreuten Felde ein blauer, rothge- 
zungter Löwe. 
12. Wegen des Herzogthums Holstein. 
Im rothen Felde ein von Silber und Roth guergetheiltes Schildlein, 
welches an den beiden oberen Ecken und am unteren Rande von je einem 
silbernen, mit der Spitze einwärts gekehrten Nagel, am oberen Rande aber 
und an beiden Seiten von je einem silbernen Nesselblatt begleitet ist. 
13. Wegen des Herzogthums Schleswig. 
Im goldenen Felde zwei übereinander gehende, blaue, rothgezungte 
Löwen. 
14. Wegen des Herzogthums Magdeburg. 
Von Roth und Silber quer getheilt.
	        
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