Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

VI. Das Königshaus. 3. Titel und Wappen. 607 
Preußischen Reichsadler geschmückten Fahne, welche von unten aufsgeschlitzt ist, 
und deren fliegende, goldbordirte Spitzen mit Quasten besetzt sind. Diese 
Fahne ist mittelst goldener Ringe an einem silbernen Querstabe befestigt, 
dessen Enden mit Königskronen schließen, und der mittelst goldener Schnur 
an einer von Silber und Schwarz schräg abgetheilten Stange hängt, auf deren 
gleichfalls gekrönter Spitze ein zum Fluge bereiter Preußischer Adler ruht. 
  
C. Mittleres Mappen. 
  
  
  
  
  
  
8. 2 4. 
Schlesien. Grandenburg. Uiederrhein. 
5. 1. 4. 
Posen. 5%% . Lachsen. 
8. 7. 9. 
Pommern. Westfalen. üneburg. 
11. 3. . 12. J. 
Holstein.Echleswig. 10. Hessen. / Nassan. 
Nũrnberg. 
“ Zollern. — 
sauenburg. Stankfurt. 
  
  
  
 
	        
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