Sachregister. 615
Sachregister.
Abfahrtsgeld, Abzugsgeld, s. Abschoß.
Ab heorduete, passives Wahlrecht S. 224 B.,
— genirtnnekionsprüfung S. 230 B., Art. 78.
— sind Vertreter des ganzen Volkes S. 242,
Art. 83.
— an kufträge nicht gebunden S. 242,
— für Abstimmungen nicht verantwortlich
S. 243, Art. 84.
— Einstellung v. Strafverfahren S. 2470.3.
— Zeugnißverweigerung nicht statthaft S.
2 .
— Diäten S. 248, Art. 85.
Abgeordnetenhaus, officieller Name S.
194 A., 218 C.
— Zusammensetzung des Hauses S. 217,
Art. 69
— allgemeine Wahlen S. 221 B.
— Legislaturperiode S. 222, Art. 73.
passives Wahlrecht S. 224 B., Art. 74.
Beschlußfähigkeit S. 235, Art. 80.
Wahsgeses v. 30. Mai 1849 S. 459.
usdehnung desselben S. 470.
Reglement über die Ausführung d. Wahl
– Muster vom Wahlverhandlungsprotokoll
S. 486.
Aenderung d. Wahlverfahrens S. 499.
Heschäftsordnung . 534—550.
Abänderung der Verfassungsurkunde,
Anwendung der Formen der dritten Be-
rathung bei der zweiten Abstimmung.
—1 NÖ Merungsvorschläge, s. Anträge.
— Abgeordnete. Sitz und Stimme im
Hause bis zur ungültigkeitzerklärung
einer Wahl; Theilnahmeder Mitglieder,
deren Wahl beanstandet wird, an den
Vexbandlungen bezüglich ihrer Wahl.
— Die Weigerung der Ableistung des Eides
auf die Verfassung schließt die Be-
fugniß aus, einen Sitz im Hause ein-
zunehmen. 8
— Zulassung der Abgeordneten zum Wort
und Redeordnung in der Plenarsitzung.
§§ 43—49.
— Beurlaubung. 8§ 69.
— Ausscheiden und Neuwahl. 8 70.
— Wahlprüfung, s. Wahl.
— Ab geordnetenhaus. Zusammentritt.
— Vet iußfãhigteit. 87.
— Konstituirung; Anzeige davon an den
König und an das Herrenhaus. § 10.
— Handhabung der Ordnung und Vertre-
tung des Hauses nach außen. § 11.
— Annahme und Entlassung des Verwal-
tungs- und Dienstpersonals; Ausgaben
ur Deckung der Bedürfnisse des Hauses.
— Sitzungen des Hauses. 88 37. 38.
— Abstimmung. Sitz und Stimme der
Mitglieder im Hause bis jur Ungültig-
keitserklärung einer Wahl; Mitglieder,
deren Wahl beanstandet wird, dürfen
in Beziehung auf ihre Wahl Auf-
klärungen geben, nicht aber an der
Hbstimmung Theil nehmen. 8 6.
— Abstimmung ei der zwe Berathung.
— Aalseillmung bei der dritten Berathung.
Abstimmung über Resolutionen. § 18.
— Zweite Abstimmung über Abänderungen
der Verfassung in den Formen der
dritten Berathung. § 19.
— Erledigung der von dem Herrenhause
abgeändert zurückgekommenen Gesetz-
entwürfe in den Formen der dritten
Berathung. 8 21.
— abstinimund über Anträge, welche keine
Gesetzentwürfe enthalten, oh vor-
herigen Abdruck derselben. 23.
— Abstimmung über Anträge, welche eine
eldbewilligung in si schließen oder
lan Zukunft herbeizuführen bestimmt
ind.
— Rcing #. Kostimmung über Amen-
dements und Anträge auf motivirte
Tagesordnung, welche nicht gedruckt
vorgelegen haben. 8 51.
— Abstimmung über Anträge auf motivirte
Tagesordnung vor den übrigen Amen-
dements. § 52.
— Wenn nach geschlossener Diskussion bei
der Abstimmung sich Beschlußunfähig-
keit herausstellt, dann anderweite Ab-
stimmung ohne Debatte. 8 53.
— Abstimmung über Anträge auf Ver-
tagung oder Schluß der Debatte. § 54.
— Stimmengleichheit in der Abstimmung.
— Theiluns der Frage bei der Abstimmung.
— Veldng der Frage vor der Abstim-
mung. 867.