Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

Sachregister. 615 
Sachregister. 
Abfahrtsgeld, Abzugsgeld, s. Abschoß. 
Ab heorduete, passives Wahlrecht S. 224 B., 
— genirtnnekionsprüfung S. 230 B., Art. 78. 
— sind Vertreter des ganzen Volkes S. 242, 
Art. 83. 
— an kufträge nicht gebunden S. 242, 
— für Abstimmungen nicht verantwortlich 
S. 243, Art. 84. 
— Einstellung v. Strafverfahren S. 2470.3. 
— Zeugnißverweigerung nicht statthaft S. 
2 . 
— Diäten S. 248, Art. 85. 
Abgeordnetenhaus, officieller Name S. 
194 A., 218 C. 
— Zusammensetzung des Hauses S. 217, 
Art. 69 
— allgemeine Wahlen S. 221 B. 
— Legislaturperiode S. 222, Art. 73. 
passives Wahlrecht S. 224 B., Art. 74. 
Beschlußfähigkeit S. 235, Art. 80. 
Wahsgeses v. 30. Mai 1849 S. 459. 
usdehnung desselben S. 470. 
Reglement über die Ausführung d. Wahl 
– Muster vom Wahlverhandlungsprotokoll 
S. 486. 
Aenderung d. Wahlverfahrens S. 499. 
Heschäftsordnung . 534—550. 
Abänderung der Verfassungsurkunde, 
Anwendung der Formen der dritten Be- 
rathung bei der zweiten Abstimmung. 
—1 NÖ Merungsvorschläge, s. Anträge. 
— Abgeordnete. Sitz und Stimme im 
Hause bis zur ungültigkeitzerklärung 
einer Wahl; Theilnahmeder Mitglieder, 
deren Wahl beanstandet wird, an den 
Vexbandlungen bezüglich ihrer Wahl. 
— Die Weigerung der Ableistung des Eides 
auf die Verfassung schließt die Be- 
fugniß aus, einen Sitz im Hause ein- 
zunehmen. 8 
— Zulassung der Abgeordneten zum Wort 
und Redeordnung in der Plenarsitzung. 
§§ 43—49. 
— Beurlaubung. 8§ 69. 
— Ausscheiden und Neuwahl. 8 70. 
— Wahlprüfung, s. Wahl. 
— Ab geordnetenhaus. Zusammentritt. 
— Vet iußfãhigteit. 87. 
  
— Konstituirung; Anzeige davon an den 
König und an das Herrenhaus. § 10. 
— Handhabung der Ordnung und Vertre- 
tung des Hauses nach außen. § 11. 
— Annahme und Entlassung des Verwal- 
tungs- und Dienstpersonals; Ausgaben 
ur Deckung der Bedürfnisse des Hauses. 
— Sitzungen des Hauses. 88 37. 38. 
— Abstimmung. Sitz und Stimme der 
Mitglieder im Hause bis jur Ungültig- 
keitserklärung einer Wahl; Mitglieder, 
deren Wahl beanstandet wird, dürfen 
in Beziehung auf ihre Wahl Auf- 
klärungen geben, nicht aber an der 
Hbstimmung Theil nehmen. 8 6. 
— Abstimmung ei der zwe Berathung. 
— Aalseillmung bei der dritten Berathung. 
Abstimmung über Resolutionen. § 18. 
— Zweite Abstimmung über Abänderungen 
der Verfassung in den Formen der 
dritten Berathung. § 19. 
— Erledigung der von dem Herrenhause 
abgeändert zurückgekommenen Gesetz- 
entwürfe in den Formen der dritten 
Berathung. 8 21. 
— abstinimund über Anträge, welche keine 
Gesetzentwürfe enthalten, oh vor- 
herigen Abdruck derselben. 23. 
— Abstimmung über Anträge, welche eine 
eldbewilligung in si schließen oder 
lan Zukunft herbeizuführen bestimmt 
ind. 
— Rcing #. Kostimmung über Amen- 
dements und Anträge auf motivirte 
Tagesordnung, welche nicht gedruckt 
vorgelegen haben. 8 51. 
— Abstimmung über Anträge auf motivirte 
Tagesordnung vor den übrigen Amen- 
dements. § 52. 
— Wenn nach geschlossener Diskussion bei 
der Abstimmung sich Beschlußunfähig- 
keit herausstellt, dann anderweite Ab- 
stimmung ohne Debatte. 8 53. 
— Abstimmung über Anträge auf Ver- 
tagung oder Schluß der Debatte. § 54. 
— Stimmengleichheit in der Abstimmung. 
— Theiluns der Frage bei der Abstimmung. 
— Veldng der Frage vor der Abstim- 
mung. 867.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.